Daten von Personen dürfen nur nach deren Zustimmung verarbeitet werden. Künftig aber auch dann, wenn ein Patient körperlich oder rechtlich nicht (mehr) in der Lage ist, sein Okay zu geben. Die Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten wie genetische oder biometrische Daten und Gesundheitsdaten ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) untersagt, wenn dort keine ausdrücklich genannte Ausnahme vorliegt. […]
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