Gestern ist eingetreten, was befürchtet wurde: der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat die Ausweitung der Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachografen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen beschlossen. Bislang gilt das Regelwerk nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Nun müssen auch für Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden. Die neue Ausdehnung hat massive negative Auswirkungen auf den Fuhrpark des Handwerks.

Für Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, ist das ein herber Schlag für kleine und mittlere Handwerksbetriebe: "Für unsere Handwerksbetriebe bedeutet das doch wieder einmal zusätzlichen bürokratischen Aufwand und vor allem eine Einschränkung ihrer Mobilität.""Handwerker brauchen ihre Fahrzeuge, um zu einer Baustelle oder einer Bäckereifiliale zu gelangen. Sie sind keine Berufskraftfahrer und sollten auch nicht als solche behandelt werden. Die Lenkzeiten spielen bei ihnen eine untergeordnete Rolle. Es ist völlig richtig, dass Spediteure und andere Logistikunternehmen zum Einbau digitaler Tachografen verpflichtet sind. Inakzeptabel ist es allerdings, dass solche Regelungen auch andere Branchen massiv belasten", so Eisert weiter.

Zwar soll die Geltung der Tachografenpflicht im unteren Gewichtsbereich auf internationale Transporte beschränkt werden, doch gerade in Grenzgebieten gehört eine grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk zur normalen beruflichen Praxis in einem zusammenwachsenden Europa. Auch die bisherige Ausnahme für Beförderungen innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort soll nach wie vor gelten.

"Auch wenn Ausnahmen geschaffen werden, hunderttausenden mittelständischen Betrieben in Deutschland drohen zusätzliche Kosten", erklärt Eisert. "Die EU-Abgeordneten beweisen mit diesem Beschluss keinen Sinn für die Realität von Handwerksbetrieben und keine Bürgernähe. Er ist ein Tritt vor das Schienbein des Handwerks."Allein der Einbau eines Tachografen koste 1.500 Euro. Die Anschaffung von Kontrollkarten für das Unternehmen und die Mitarbeiter, der Kauf von Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs-, Archivierungs- und Auslesungspflichten und die Unterweisung aller Beschäftigen kämen noch hinzu.

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