Anlässlich der aktuellen Diskussion über das Thema Schwangerschaftsabbruch stellt die Landesärztekammer Hessen klar, dass keine Ärztin/kein Arzt in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche außerhalb der gesetzlichen Regelungen durchführt. Die ärztliche Berufsordnung in Hessen regelt, dass Ärztinnen und Ärzte weder gezwungen werden können, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, noch diesen zu unterlassen.

Es ist ärztliche Aufgabe, Patientinnen in der Notlage ergebnisoffen und medizinisch korrekt zu beraten. Ärztinnen und Ärzte behandeln nach bestem Wissen und Gewissen alle Frauen, die sich für oder auch gegen eine Schwangerschaft entscheiden. Hier sieht die hessische Ärztekammer Ärztinnen und Ärzte auch zukünftig in der Verantwortung. Entsprechend vehement werden Verunglimpfung und Kriminalisierung abgelehnt.

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