„Die Finanzierung der touristischen Infrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht zu einer weiteren Sonderlast für einzelne Branchen und  Unternehmen führen. Bereits heute ist das Saarland Hochsteuerland. Die finanzielle Belastung der Unternehmen durch Steuern und Beiträge ist im Bundesvergleich überdurchschnittlich. Wird nun auch noch ein Tourismusbeitrag eingeführt, schadet dies dem Wirtschaftsstandort Saarland gleich in mehrfacher Hinsicht: Er verringert die Chancen auf Ansiedlungen neuer Betriebe, schwächt die Investitionskraft bestehender Unternehmen und belastet deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommunen sollten daher, wie schon im Junkernheinrich-Gutachten gefordert, eher dort Einnahmen generieren, wo die Belastung im Saarland nur unterdurchschnittlich ist – etwa bei der Grundsteuer.“ So kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen die von der Landesregierung geplante Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrags im Saarland, die von den Spitzenorganisationen der Saarwirtschaft IHK Saarland (IHK), Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e. V. (VSU), DEHOGA Saarland und Handelsverband Saar abgelehnt wird.

Die Wirtschaft weist insbesondere darauf hin, dass die Kommunen bereits über die Gewerbebesteuer an der Wertschöpfung im touristischen Sektor partizipieren. Allein in diesem Bereich beläuft sich die finanzielle Mehrbelastung der Unternehmen der Saarwirtschaft im Bundesvergleich auf gut 46 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus können einzelne Kommunen unter engen Voraussetzungen Kurbeiträge erheben. Die nun geplante Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) weitet den Kreis dieser Gemeinden erheblich aus. Die Zahl der beitragspflichtigen Unternehmen wird dadurch größer, so dass zukünftig alle Unternehmen beitragspflichtig werden, denen durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile entstehen. Aus Sicht der Verbände läuft ein derartiger neuer Beitrag auf eine doppelte Finanzierung hinaus, da der Betrieb und die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur heute bereits aus dem Gewerbesteueraufkommen geleistet werden können. Mit anderen Worten: Kommunen, die eine solche Abgabe einführen, müssen die Gewerbesteuer entsprechend reduzieren.

Tourismusbeitrag belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen

Nach Auffassung der Wirtschaft wird ein Tourismusbeitrag – wie die Gewerbesteuer – vor allem kleine und mittlere Unternehmen belasten. Für den Fall der Einführung eines Tourismusbeitrags stehen die Unternehmen vor der Notwendigkeit, entweder Preiserhöhungen durchzusetzen oder die Mehrbelastung selbst zu tragen. Gleiches gilt für die Einführung einer Tourismusabgabe. Der gestiegene Wettbewerb und die hohe Preistransparenz werden in vielen Fällen dazu führen, dass sich die ohnehin unterdurchschnittliche Gewinnmarge weiter verschlechtert, insbesondere im saarländischen Beherbergungsgewerbe. Darüber hinaus würden sowohl eine Tourismusabgabe als auch ein Tourismusbeitrag die bereits hohe Bürokratielast nochmals deutlich erhöhen.  

Erheblicher Nachbesserungsbedarf

Zudem sehen die Kammern und Verbände erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Formulierung der Gesetzesvorlage, um die negativen Folgen für die Wirtschaft in Grenzen zu halten.
Besonders die im Gesetzentwurf vorgesehene Option, dass die Gemeinden ohne eine verbindliche Kopplung an die Ziele der Tourismusstrategie touristische Mittel generieren können, stößt in der Wirtschaft auf Kritik. „Das halten wir für den falschen Weg. Investitionen in die touristische Infrastruktur verlangen ein abgestimmtes interkommunales Engagement. Es ist daher sicherzustellen, dass die betroffenen Betriebe und die touristischen Akteure bei der Entscheidung zur Verwendung der Gelder eingebunden werden“, so Klingen.

Aus Sicht der Wirtschaft sollten Unternehmer, die zur Finanzierung touristischer Einrichtungen und Veranstaltungen herangezogen werden, gegenüber der Kommune auch ein Mitspracherecht hinsichtlich der zielgerichteten Verwendung der eingenommenen Mittel haben. Die Aufnahme eines derartigen Mitbestimmungsrechts in die Gesetzesvorlage würde diesem Ansinnen Rechnung tragen. „Wir sprechen uns daher dafür aus, einen entsprechenden Beirat im Gesetz zu verankern“, so Klingen.

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