Bei Zusammenarbeit eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit einer hausärztlichen Praxis sind die Grundsätze des Gestaltungsmissbrauchs anwendbar, wie sie auch für Praxisgemeinschaften gelten. „Eine missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform Praxisgemeinschaft liegt vor, wenn Ärzte ihre Zusammenarbeit im Innen- und Außenverhältnis so gestalten, wie dies für eine Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) typisch ist“, sagt Daniela Groove, Rechtsanwältin und Fachanwältin für […]
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