Kinder und Jugendliche, die psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt in Heimen, Schulen mit Internaten, Wohnstätten oder in der Psychiatrie erfahren haben, können bis zum 31.12.2020 eine Entschädigung beantragen. Eine Leistung von bis zu 14.000 Euro kann durch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erbracht werden.

Doch wer genau kann sich als „Betroffener“ melden? Hierzu hat Christian Ebmeyer ein sehr informatives Video über die Entschädigungsmöglichkeiten, speziell für Gehörlose, produziert.

Im Interview mit Judit Nothdurft erzählt er über seine Beweggründe, nämlich dass bis jetzt Gehörlose überhaupt nicht informiert worden sind oder teilweise falsche Informationen erhalten haben oder die Informationen falsch verstanden haben. Viele Gehörlose glauben nämlich, dass es Entschädigungszahlungen nur für Betroffene von brutaler körperlicher Gewalt (Schlägen, Vergewaltigungen usw.) gibt. Dass auch Opfer von psychischer Gewalt, Mobbing und Mangelversorgung (schlechte Bildung und Ausbildung) für eine Entschädigung berechtigt sind, erfahren die Betroffenen erst in seinem Film in Gebärdensprache.

„Ich habe selbst einen Antrag hier in Hamburg gestellt, der zur Zeit in Bearbeitung ist. Ich hoffe auf ein für mich positives Ergebnis!“, so Christian Ebmeyer.

Das Interview und der Aufklärungsfilm sind auf dem Portal für Hörbehinderte und Gehörlose www.deafservice.de zu sehen.

 

Über Judit Nothdurft Consulting

Die Firma Judit Nothdurft Consulting (www.jnc-business.de) berät seit 2007 ihre Kunden zu Themen Barrierefreiheit, Inklusion und unterstützt sie bei Marketing-, und Presseaktivitäten. Neben der konsultativen Tätigkeit unterrichtet Die Unternehmerin, Judit Nothdurft ist auch als Dozentin an Universitäten, Bildungsinstituten und in Firmen tätig, wo sie die Kommunikation mit Schwerhörigen / Gehörlosen unterrichtet. Sie ist Initiatorin und Betreiberin des Serviceportals für Hörbehinderte / Gehörlose www.deafservice.de

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