Erleidet ein junger Hund beim Springen nach einem Ball einen Beinbruch, ist dies ein "gänzlich unwahrscheinliches Ereignis" und nicht dem Werfer zuzurechnen. Dies hat laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25.3.2019 entschieden und Schadensersatzansprüche einer Hundebesitzerin verneint. Außerdem stehe ihre Erlaubnis als Halterin zum Ballspiel einer Zurechnung der Spielfolgen an Dritte entgegen, so das OLG (Az.: 6 U 166/18).
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