Die Ortsgemeinde Stipshausen in der Verbandsgemeinde Rhaunen im Hunsrück plant im FFH-Gebiet „Idarwald“ in der Kernzone des Naturparkes „Saar-Hunsrück“ und im Landschaftsschutzgebiet einen „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“. Von dem gesamten Plangebiet mit 90 ha Fläche liegen fast 70 ha im Wald. Vorhabenträger ist die „ecoparc concepts UG“.

Geplant ist ein den Südosthang des Idarkopfes durchziehendes Netz von 17 Abfahrtsstrecken, in die z.B. Sprungtische, Schanzen, Rampen und Erdbauten integriert werden sollen. Diese "Downhill-Trails" umfassen eine Gesamtlänge von 23 km und haben jeweils eine geplante Breite von ca. 3 m. Dazu sollen zahlreiche weitere Einrichtungen kommen wie ein Schlepplift, ein Transportband, Berg- und Talgastronomie, ein Event- und Campingplatz, Parkplätze und weitere Infrastruktureinrichtungen.

Zu diesem Vorhaben hatte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bereits im Februar diesen Jahres eine umfangreiche naturschutzfachliche Stellungnahme abgegeben.

Die Pollichia e. V. hatte sich schon im September 2015 kritisch zur geplanten Befreiung von den Verbotstatbeständen der Naturparkverordnung geäußert und ihre ablehnende Haltung im Februar diesen Jahres in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der Naturschutzinitiative e.V. (NI) begründet.

„Mittlerweile wurde der globale Bericht zum Zustand der Natur durch den Weltbiodiversitätsrat veröffentlicht. Dieser thematisiert das dramatische Artensterben, das inzwischen auch von weiten Kreisen der Bevölkerung in unserer Region als Zukunftsbedrohung wahrgenommen wird“, betonen die NI und die Pollichia e.V..

Der Bericht beleuchtet die weltweiten Veränderungen der biologischen Vielfalt und die Leistungen der Ökosysteme in den vergangenen 50 Jahren. Des Weiteren liefert er eine Prognose zum weiteren erwarteten Verlauf und benennt notwendige Maßnahmen zur Gegensteuerung.

„Der Arten- und Biomasseschwund zusammen mit der Zerstörung der Lebensräume und den ebenso problematischen stofflichen Belastungen, besonders durch Stickstoffeinträge, bedroht das Überleben von Menschheit und Natur deutlich mehr als die ebenfalls ernst zu nehmenden Folgen der Klimaveränderung. Naturschutz darf daher nicht auf Klimaschutz reduziert werden“, betonte Dr. Andreas Segerer, Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Wir müssen den Schutz der Biodiversität und der Lebensräume viel stärker in den Blick nehmen, besonders auch im Hunsrück. Wir haben in Anbetracht des Artensterbens, verursacht durch den Verlust an Lebensräumen, kein Verständnis dafür, dass aus dem Idarkopf ein „Funpark“ werden soll. Hier würde genau dieser Zerstörung der Lebensräume und dem weiteren Artensterben in unserer Heimat Vorschub geleistet“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Wie eine Petition der Umweltorganisation „Rettet den Regenwald“ zeigt, haben sich bislang über 80.000 Menschen gegen dieses Bauvorhaben ausgesprochen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und die Pollichia e.V. stellen aktuell nochmals fest:

Bei der Umsetzung dieses Projekts würde gegen die Verbotstatbestände der Naturparkverordnung und der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet verstoßen. Ein sogenannter „atypischer Fall“, der für eine Befreiung notwendig wäre, liegt hier nicht vor. Wir können uns nicht vorstellen, dass sich die 2016 von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz in Aussicht gestellte Befreiung auf ein Projekt dieser Dimension bezog. Aufgrund grundsätzlich geänderter Voraussetzungen kann sie gar keine Gültigkeit mehr haben und ist damit obsolet.

„Dieser ‚Freizeitpark‘ mit dem sich einstellenden Massentourismus würde einen schweren Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, in die Kernzone des Naturparks mit dem Schutzzweck ‚Erholung in der Stille‘ und in das betroffene europäische FFH-Schutzgebiet darstellen. Daran würde auch eine verkleinerte Version des Planvorhabens mit weniger Trails nichts ändern“, betonte Frank Jürgens, regionaler Vertreter der NI im Kreis Birkenfeld.

Den Naturschutzverbänden stellen sich noch weitere Fragen:

Wie soll in dem hochsensiblen Raum eine sachgerechte Verkehrssicherung erfolgen? Wie soll weiterhin eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung erfolgen? Die Funktionen des Waldes würden fast gänzlich aufgehoben, wenn zusätzlich noch die notwendigen Rettungswege zu den einzelnen Trails sichergestellt werden müssten. Wie kann man Biker davon abhalten, jenseits der Trails den Wald in Anspruch zu nehmen, wie dies am benachbarten Erbeskopf regelmäßig erfolgt?

Dies sind offene Fragen, die gerade in den drei Schutzgebietskategorien mit einer einzigartigen Wiesen- und Waldlandschaft einen solchen „Freizeitpark“ von vorne herein ausschließen.

Nach einer ersten rechtlichen Prüfung können sich die Naturschutzverbände nicht vorstellen, dass die zuständige SGD Nord als Obere Naturschutzbehörde eine Befreiung von der Naturparkverordnung ausstellen kann.

„Völlig ungeachtet der Verbotstatbestände nach dem deutschen und dem europäischen Artenschutz, z.B. bei der Europäischen Wildkatze, sind wir sicher, dass angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes (EuGH) zu FFH- und Vogelschutzgebieten eine Genehmigung rechtswidrig wäre und spätestens vor den Gerichten scheitern würde“, erklärte Gabriele Neumann, Wildkatzenexpertin und Sprecherin des Arbeitskreises „Wildkatze und Säuger“ der Pollichia e.V..

Dieses Vorhaben kann nach Auffassung der Naturschutzverbände auch nicht im Sinne von Umweltministerin Ulrike Höfken (B90/Die Grünen) sein.

Der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sind Überlegungen aus der Hausspitze des Umweltministeriums zugetragen worden, die Naturparkverordnung auf Druck der Wirtschaftsförderungs- und Projektentwicklungsgesellschaft im Kreis Birkenfeld zu ändern, um in deren Kernzone diesen Eingriff möglich zu machen.

„Sollte dies zutreffen, würden wir mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen“, so Harry Neumann.

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat die Umweltministerin daher in einem Schreiben gebeten, sich alsbald und öffentlich für den Erhalt dieses bislang unzerschnittenen und hochwertigen Lebensraumes sowie der betroffenen Schutzgebiete und gegen dieses naturzerstörende Planvorhaben auszusprechen.

„Wir fordern die Gemeinde Stipshausen, die Projektierer, die Kreisverwaltung Birkenfeld, die Landesregierung und die Umweltministerin auf, das naturzerstörende Mammutprojekt aufzugeben. Wer diese Pläne umsetzen will, nimmt den globalen Bericht zum Artensterben und dem Rückgang der Biologischen Vielfalt nicht ernst.

Unserer globalen Verantwortung können wir nur gerecht werden, wenn wir der lokalen Verantwortung die gleiche Bedeutung beimessen. Das Aufhalten des Artensterbens und die Förderung der Biologischen Vielfalt müssen hier in unserer Heimat stattfinden. Dazu müssen sich auch die Umweltministerin, der Kreis, alle Kommunen und die Behörden bekennen. Das wäre eine gute ‚Aktion Grün‘“, so die Vertreter der Naturschutzverbände.

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.

Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.

Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/

Ansprechpartner:
Harry Neumann
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de
Immo Vollmer
Naturschutzreferent
Telefon: +49 (2626) 926-4770
E-Mail: i.vollmer@naturschutz-initiative.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.