In der 8. Auflage der Operation OPSON haben Europol und Interpol ein weiteres Mal erfolgreich Lebensmittelverfälschungen auf internationaler Ebene aufdecken können.

Die Robusta-Kaffeepflanze ist wesentlich einfacher zu kultivieren als Arabica-Kaffee, daher wird dieser auch günstiger angeboten. Schlecht ist Robusta deshalb nicht, allerdings wird dieser aufgrund des kräftigen Geschmacks und deutlich höheren Koffeingehaltes in erster Linie in Espresso-Mischungen verwendet.

Eine Schwerpunktaktion zielte speziell auf die Verfälschung von teurem Arabica-Kaffee mit günstigeren Robusta-Bohnen ab. Da häufig bei Kaffee „100% Arabica“ ausgelobt wird, darf in derart gekennzeichneten Kaffees kein Robusta-Anteil nachweisbar sein. Dennoch werden gelegentlich günstigere Robusta-Bohnen untergemischt, um den Profit zu steigern. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin war in dieser Schwerpunktaktion federführend. Unterstützung erfuhr das BVL dabei auch durch den Zoll, der Importdaten zu Kaffee zur Verfügung stellte. Es konnten insgesamt in neun Proben Arabica-Kaffeeproben in Deutschland, Portugal und der Schweiz gefunden werden. Allein in Deutschland wurden insgesamt 134 Proben von Januar bis Mitte Februar untersucht, von denen 3 (ca. 2%) Robustakaffee enthielten, obwohl dieser nicht gekennzeichnet war.

Der Nachweis des Robustakaffees ist über die Substanz 16-O-Methylcafestol möglich. Diese Substanz ist in Robustabohnen enthalten, nicht aber in Arabica-Bohnen. Auch das Tentamus Center for Food Fraud (TCF²) befasst sich mit dieser Thematik und bietet ebenfalls die Möglichkeit, 16-O-Methylcafestol zu analysieren. Die Analyse erfolgt mittels NMR-Technologie durch das Tentamus-Labor „Quality Services International GmbH (QSI)“ in Bremen. Die bei der QSI eingesetzte NMR-Methode hat gleich zwei Vorteile: zum einen ist sie deutlich schneller (Stunden statt Tage), als die aktuelle DIN-Methode DIN 10779, bei der nach sehr aufwendiger Probenvorbereitung die Messung mittels HPLC durchgeführt wird; zum anderen werden bei der NMR-Analyse nur wenige Milliliter Lösungsmittel verbraucht anstatt mehrerer 100 Milliliter und somit die Umwelt geschont.

Erfahren Sie mehr zum Thema Food Fraud unter https://www.tentamus.de/food-fraud

Über die Tentamus Group GmbH

Quality Services International GmbH – A Tentamus Company

QSI ist als Lebensmittel-, Honig- und Handelslabor führend auf dem Gebiet der Qualitätskontrolle.

Wir bieten unabhängige Labor- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Lebensmittel und Pharmaprodukte und sind somit der zuverlässige und amtlich autorisierte Partner für Produktion, Handel und Export sowie Verbände und Institutionen, wenn es um Produktsicherheit, Hygiene und Qualitätskontrollen geht.

Unsere über 60-jährige Expertise mit einem umfangreichen Analysespektrum ist staatlich akkreditiert. Maßgeschneiderte Speziallösungen lassen keine Wünsche offen. Durch den einzigartigen Full-Service-Unternehmensverbund unter dem Dach der Tentamus Group sind wir in der Lage, die komplette Analytik und innovative Lösungen für nationale sowie internationale Anforderungen der externen Qualitätskontrolle anzubieten – auch bei speziellen Anliegen.

Bitte überzeugen Sie sich selbst! Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – und finden für Sie die beste Lösung!

QSI – A lab for life.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Tentamus Group GmbH
An der Industriebahn 26
13088 Berlin
Telefon: +49 (30) 206038-230
Telefax: +49 (30) 206038-190
https://www.tentamus.com

Ansprechpartner:
Arne Dübecke
Research and Development QSI
Telefon: +49 (421) 596 607 37
E-Mail: arne.duebecke@qsi-q3.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel