In der direkten Nähe der Windanlagen des Windparks Dahlem IV befindet sich nicht nur das Brutrevier des seltenen Schwarzstorches, sondern auch ein Brutrevier der besonders gefährdeten Rotmilane. Der in 2017 erfolgreich bebrütete Horst dieses Brutpaares ist im Spätsommer 2018 durch forstliche Maßnahmen der Beisselschen Forstverwaltung zerstört worden.

Das Rotmilanpaar hatte sich jedoch bereits im Frühjahr 2018 einen anderen, naheliegenden Brutplatz in geringer Entfernung abermals in direkter Nähe der Windanlagen gesucht. Die Aufzeichnung der Flugbewegungen aus dem Jahr 2018 von der lokalen Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände NABU und Naturschutzinitiative e.V. (NI) bestätigte diesen Brutverdacht bereits im Jahr 2018. Der Brutverdacht wurde der Genehmigungsbehörde bekannt gegeben.

Am 28.06.2019 meldete der NABU Euskirchen gemeinsam mit dem Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der Interessengemeinschaft Wildenburger Ländchen das Nest des Rotmilanpaares mit mindestens zwei Jungvögeln auch in 2019 an die Untere Naturschutzbehörde und die Genehmigungsbehörde beim Kreis Euskirchen. Die erfolgreiche Brut ist von den Mitarbeitern der Behörde bestätigt worden.

Alle fünf geplanten Windenergieanlagen (WEA) von Dahlem IV sollen mit einer Entfernung von weniger als 1000 m um den Horst errichtet werden.

„Da alle geplanten Anlagen im Tabubereich zur Errichtung von Windenergieanlagen liegen, ist eine Genehmigung nicht möglich. Die Tiere wären damit einer unzulässigen Tötungsgefahr ausgesetzt. Wir fordern daher den Investor auf, den Antrag umgehend zurückzuziehen. Auch die Genehmigungsbehörde sollte dies dem Investor unmissverständlich klar machen“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), und Heinz Kowalski, stellv. Landesvorsitzender des NABU.

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Dahlem IV wird somit nicht nur der seltene und streng geschützte Schwarzstorch seines Lebensraumes beraubt, auch der Rotmilan würde  mit hoher Wahrscheinlichkeit in seinem Brutrevier innerhalb des Dahlemer Wald am „Wildenburger Ländchen“ nicht überleben.

Im Zusammenhang mit der Meldung der Niststätten geschützter Vogelarten und dem Genehmigungsverfahren eines Windparks  gibt es für die Artenschützer eine bislang ungelöste Fragestellung, wie die gemeldeten Horste der geschützten Arten vor der Zerstörung zu sichern sind. Im Falle des Windparks von Dahlem IV sind bislang zwei verfahrensrelevante Niststätten durch den NABU-Euskirchen gemeldet worden. Eine Niststätte der Rotmilane wurde bereits zerstört, die Niststätte des Schwarzstorches schwer in Mitleidenschaft gezogen.

Die Verantwortung für den Schutz des nun gemeldeten Rotmilanhorstes wurde von den beiden Naturschutzverbänden der Unteren Naturschutzbehörde und der Genehmigungsbehörde übergeben. Zeitgleich erfolgte eine Meldung des Horstes bei der Vogelschutzwarte Nordrhein/Westfalen und dem Umweltministerium. Die Untere Naturschutzbehörde sicherte zu, dass das Regionalforstamt umgehend informiert wird, um den Waldbesitzer und den zuständigen Forstrevierleiter über den Horst in Kenntnis zu setzen.

„Wir erwarten nun, dass der Forst den Baum eindeutig kennzeichnet und aktiv mit einer Horstschutzzone schützt. Wir haben auch kein Verständnis dafür, wenn sich Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde für den Schutz des Horstes nicht zuständig fühlen““, erklärten Dipl.-Geografin Claudia Rapp-Lange von der NABU Kreisgruppe Euskirchen und Irene Hugo, Länder- und Fachbeirätin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) NRW.

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