Verstösst die gängige Praxis bei Tempomessungen gegen ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Verfahrens? Für Autofahrer, die geblitzt werden, ist eine Überprüfung des Verstoßes kaum möglich. Dazu werden die Rohdaten der Messung mit allen Parametern benötigt. Diese Daten werden in vielen Fällen nicht gespeichert, obwohl die Geräte darauf ausgelegt wären. Der Grund: „Die Hersteller wollen sich so wenig wie möglich in die Karten schauen lassen“, berichtet AUTO MOTOR UND SPORT. Die Autozeitschrift zitiert den Sachverständigen Jürgen Vogt. Er meint, dass Hersteller der Messgeräte Angst vor Regress hätten, wenn die Rohdaten auf ungenaue Messergebnisse hinwiesen.

Auch eine weitere Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren die Messung zu überprüfen, wird durch die gängige Praxis behindert. Der Beschuldigte kann eine Befundprüfung verlangen. Dabei überprüfen die Richter die Zulassung und die Eichung des Geräts. Doch AUTO MOTOR UND SPORT berichtet, dass die Eichung meistens vollautomatisch über die Software der Hersteller ablaufe. „Es findet dabei regelmäßig keine echte, sprich reale Messung statt, sondern es wird nur eine Messung elektronisch simuliert“, zitiert die Zeitschrift den Sachverständigen Vogt. „Die Eichprotokolle wiederum werden mit äußerster Restriktion zurückgehalten.“

Der Kölner Verkehrsrechtler Michael Wübbe ordnet ein: „Sind Messung und Ergebnis falsch und kann das Gericht das nicht prüfen, ist ein faires Verfahren nicht möglich.“ Wie Wübbe warten viele Verkehrsexperten und Juristen mit Spannung auf ein Urteil des saarländischen Landesverfassungsgerichts, das für Mitte Juli erwartet wird. Zwar gilt das Urteil nur für das Bundesland, kann aber Signalwirkung für ganz Deutschland haben. „Deshalb schielen die Gerichte bundesweit auf den Fall. Der Antrag auf Akteneinsicht und auf Einsicht in die Messung fiele damit leichter“, meint Wübbe.

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