Kinder und Jugendliche können bei Aktivitäten mit ihren Freunden dabei sein, auch wenn das Geld in ihren Familien aufgrund geringen Einkommens knapp ist und sie Sozialleistungen beziehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet finanzielle Unterstützung, um das Mittagessen in der Mensa, Klassenfahrten und Nachhilfestunden zu zahlen. Die Kosten für unter anderem für die Mitgliedschaft im Verein oder die Teilnahme an einer Freizeit werden übernommen.

Der Vogelsbergkreis und das Land Hessen machen zum Schuljahresbeginn mit Plakaten auf die Unterstützung aufmerksam: „Mach mit“ lautet der Aufruf an Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern, die Angebote für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu nutzen, an denen sie sonst aus finanziellen Gründen nicht teilnehmen könnten.

Zum 1. August sind Änderungen in Kraft getreten, das Verfahren für die Leistungen wurde vereinfacht und die Pauschalbeträge erhöht: Nicht mehr erforderlich ist es, einen gesonderten Antrag zu stellen, denn Bildung und Teilhabe sind nun im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II sowie auch SGB XII und AsylbLG integriert. Wenn noch nicht feststeht, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen, dann können die jeweiligen Leistungen später geltend gemacht werden.

Nur bei der Lernförderung bleibt ein gesonderter Antrag erforderlich. Berechtigte, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen. Dies gilt auch für den Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro, der für Schulmaterial zum Beginn des Schuljahres – also aktuell – gezahlt wird.

Statt bislang 100 Euro pro Schuljahr erhalten die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler nun insgesamt 150 Euro: 100 Euro zum Beginn des ersten Halbjahres und 50 Euro für das zweite Halbjahr. Der Betrag wird künftig jährlich erhöht. Anlass der Erhöhung waren für den Bund, der das Paket finanziert, nicht zuletzt die Anforderungen der Digitalisierung.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets umfassen jetzt die gesamten Ausgaben für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte oder bei Tageseltern.

Der Eigenanteil, der bislang zu erbringen war, fällt weg, die Neuregelung durch das Starke-Familien-Gesetz erleichtert die Inanspruchnahme. Ebenso muss für Fahrkarten bei der Schülerbeförderung kein Eigenanteil mehr gezahlt werden.

Für Aktivitäten im Bereich Sport und Kultur, Musikunterricht sowie Hobbykurse oder die Teilnahme an Freizeiten stehen 15 Euro pro Monat zur Verfügung, bislang waren es 10 Euro. Neu ist zudem, dass der Betrag pauschal ausgezahlt wird. Die finanzielle Unterstützung erleichtert damit das Mitmachen und berücksichtigt Ausgaben, die bei Kindern und Jugendlichen alterstypisch anfallen.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten bzw. deren Familien den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Über den Umfang der Leistungen und weitere Voraussetzungen sowie die Angebote vor Ort informieren die Ansprechstellen im Vogelsbergkreis.

Die Fachstelle in der Kreisverwaltung informiert gerne über den Umfang der Leistungen, die Voraussetzungen sowie die Angebote vor Ort, Telefon 06641/977-2120 und -2121, bildungspaket@vogelsbergkreis.de.

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