Negative Bestandsentwicklung regionaler Rotmilan-Populationen und der Windkraftanlagendichte!

„Durch die Anhebung des Schwellenwertes bei Dichtezentren von vier auf sieben Rotmilan-Revierpaaren schwächt das grüne Umweltministerium den Artenschutz des Rotmilans weiter und versucht, die naturgegebene Realität an die Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie anzugleichen“, erklärte Dr. Wolfgang Epple, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Das in Baden-Württemberg eingeführte Konstrukt der sogenannten „Dichtezentren“ diente schon bisher der Aushebelung des EU-rechtlich vorgegebenen strengen Schutzes der von der Windkraftindustrie betroffenen Vogelarten. Dieses läuft auch allen Erkenntnissen aus Verhaltensbiologie und Ökologie zuwider.

Naturschutzfachlich sind Individuen außerhalb von dichter besiedelten Arealen gerade die Pioniere für die Anpassung. Sie sind vor dem Hintergrund von durch den Menschen verursachten Änderungen der Lebensräume und des Klimawandels besonders wertvoll.

Das Vorgehen des grünen Umweltministeriums bezeugt eine beispiellose Ignoranz und eine offensichtlich bewusste Fehlinterpretation der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Bestandsentwicklung und Populationsdynamik des Rotmilans. Die Zunahme des Rotmilan-Bestandes in Baden-Württemberg belegt mitnichten, dass Windkraftausbau und Artenschutz in Einklang zu bringen sind. Vielmehr ist beim Rotmilan eine Bestandsverschiebung innerhalb Deutschlands im Gange, die eher das Gegenteil belegt, weil in Gebieten, in denen die Windkraft bereits stark ausgebaut ist, die Bestände abnehmen.

„Die aktuellen bundesweiten Auswertungen zeigen einen negativen Zusammenhang zwischen der Bestandsentwicklung regionaler Rotmilan-Populationen und der Windkraftanlagendichte“, schreiben die renommierten Ornithologen Jakob Katzenberger und Dr. Christoph Sudtfeld in der Fachzeitschrift Der Falke von November 2019.

Die neuen Regelungen in Baden-Württemberg sind daher weder naturschutzfachlich haltbar noch entsprechen sie dem Vorsorgeprinzip der europäischen Naturschutzrichtlinien. Dem Umweltministerium geht es offensichtlich nur noch darum, die rechtlich hohen Hürden, die der fachlich fundierte Artenschutz für das Eindringen der Windkraft in wertvolle Landschaften bedeutet, endgültig einzureißen.

„Aus den jüngsten empfindlichen Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht Freiburg und dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Minister Untersteller offensichtlich nichts gelernt. Er geht lieber ein hohes Risiko zu Lasten aller Beteiligten ein. Wir werden rechtlich prüfen lassen, wie wir gegen die neue Regelung vorgehen können, da diese mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht zu vereinbaren ist“, betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Dr. Wolfgang Epple.

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