Den „Corona-Schutzschirm“-Gesetzentwurf der Bundesregierung kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher wie folgt: 

„Die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege werden vom geplanten „Schutzschirm“ der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Diese nimmt offensichtlich in Kauf, dass in den kommenden Wochen Anbieter von zentralen sozialen Dienstleistungen – von Reha-Einrichtungen bis Werkstätten für Menschen mit Behinderung über Träger von Kindertagesstätten – in die Insolvenz gehen müssten. Sie haben nämlich keine ausreichenden Rücklagen, weil sie gemeinnützig sind, und generieren im Moment wegen der Corona-Pandemie keine Einnahmen. Auch Kurzarbeit greift für die meisten von ihnen nicht. Können sie nicht weiter ihre Dienste leisten, so bräche die soziale Infrastruktur in Deutschland zusammen – auch für die Zeit nach Corona. Viele Menschen sind auf die Hilfe unserer Einrichtungen und Dienste angewiesen. Sie fühlen sich im Stich gelassen. Die Bundesregierung missachtet somit auch die enormen Anstrengungen unserer Einrichtungen und Dienste, um aktuell vor Ort pragmatische Lösungen zu finden und weiterhin für die Menschen da zu sein.“  

Egon Engler, Direktor des Caritasverbandes Freiburg-Stadt e.V., macht das am Beispiel der Einrichtungen der Behindertenhilfe in Freiburg mit insgesamt etwa 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deutlich:

„Unsere Werkstätten für Menschen mit Behinderungen mussten wir in ihrem Betrieb einschränken, das heißt unsere Klientinnen und Klienten werden rund um die Uhr in den Wohnhäusern betreut – und zwar auch von den Mitarbeitenden, die in normalen Zeiten in den Werkstätten arbeiten. Wir können das aber nur gewährleisten, wenn die Gehälter dieser Mitarbeitenden weiterhin refinanziert sind. Sonst können wir die Menschen nicht mehr betreuen. Dabei sind Menschen mit Behinderungen das schwächste Glied der Gesellschaft, sie brauchen unsere Unterstützung und unseren Schutz“.  

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