Die Hochschulen in Deutschland sind wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Wie lange die Hörsäle leer bleiben – ist unklar. Ob es ein Sommersemester gibt – unklar. Ob die Regelstudienzeit verlängert wird – unklar. Klar hingegen ist, dass Bafög-Empfänger ihre Ausbildungsförderung im bisherigen Umfang trotz Coronavirus weiterhin erhalten. Das hat zumindest Bundesbildungsministerin Anja Karliczek vergangene Woche versprochen. Die ARAG Experten verraten Details.

Vorlesungsfreie Zeit wird bezahlt
Die aktuelle Schließung der Hochschulen gilt als vorlesungsfreie Zeit. Daher gibt es uneingeschränkt weiterhin Bafög, auch für Erstsemester. Ebenso wie das so genannte Aufstiegs-Bafög, das für Fortbildungsabschlüsse beispielsweise an Meister, Fachwirte oder Techniker gezahlt wird. Fehlzeiten, die durch das Coronavirus entstehen, haben hierauf keinen Einfluss. Allerdings weisen ARAG Experten darauf hin, dass einige Unis Online-Seminare anbieten. Die sind für Studierende Pflicht.

Längere Studienzeiten durch Covid-19
Die Regelstudienzeit ist entscheidend beim Bezug von Bafög. Grundsätzlich bekommen Studenten nur so lange Ausbildungsförderung, wie die Regelstudienzeit andauert. Das sind meist sechs Semester für den Bachelor und vier weitere Semester für den Master. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung betont, dass das Bafög weitergezahlt wird, wenn die Regelstudienzeit wegen des Coronavirus länger dauert, weil z. B. Prüfungen ausfallen oder Pflicht-Seminare nicht stattfinden. Allerdings schränkt das Ministerium ein, dass das Bafög „in den allermeisten Fällen“ weitergezahlt wird. Eine finale, klare Regelung fehlt demnach, weil zurzeit nicht absehbar ist, wie lange Hochschulen geschlossen bleiben müssen.

Nichtsemester
„Nur wenn das Semester nicht (regulär) zählt, ist gesichert, dass denjenigen, die die schlechtesten Voraussetzungen haben oder im Verlauf des Sommers neuen Belastungen ausgesetzt sein werden, keine Nachteile entstehen.“ Dies fordern Professorinnen und Professoren in einem offenen Brief . Denn zum einen gibt es derzeit keine durchweg funktionierende Online-Lehre, zum anderen haben zahlreiche Studenten ihre Nebenjobs durch die Corona-Krise verloren. Noch gibt es nach Information der ARAG Experten hier zwar noch keine offizielle Regelung, doch sollte dieses Semester als Nichtsemester anerkannt werden, müsste sich die Förderungshöchstdauer entsprechend verlängern.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel