Die Corona-Krise stellt auch die Arbeitgeber vor nie gekannte Herausforderungen. Zu Versicherungs- und Beitragsrecht, zu Entgeltfortzahlung und Kurzarbeit gibt es derzeit viele Fragen. „Die AOK PLUS steht den Arbeitgebern hier nicht nur beratend, sondern mit konkreten Hilfsangeboten zur Seite“, sagt Sven Nobereit, Vorsitzender der Arbeitgeberseite des Verwaltungsrates der AOK PLUS. So verzichtet die AOK PLUS ab sofort bis auf weiteres auf die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

„Kann ein Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Situation seine Beiträge nicht zahlen, werden wir großzügig handeln, mit Augenmaß sensibel entscheiden und alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um Arbeitgebern und Selbstständigen ein zuverlässiger Partner in dieser schwierigen Zeit zu sein“, versichert Nobereit.

So können die Firmen beantragen, Beiträge zu stunden oder in Raten zu zahlen. Die Anträge werden schnell und unbürokratisch genehmigt. Gestundet wird in jedem Fall bis 30. September 2020.

Außerdem bietet die AOK PLUS ab 23. März 2020 das Online-Seminar „Corona und Kurzarbeit“ an. Hier beantworten ein Sozialversicherungsexperte und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die wichtigsten Fragen zum Thema Corona und Kurzarbeit. Informationen zu diesen Webinaren gibt es für die Arbeitgeber im Fachportal der AOK PLUS unter https://bit.ly/2WxeufE Die Mitschnitte der Webinare und weitere Unterlagen stehen dann hier zum Abruf bereit: https://bit.ly/2wuIqyr 

Stundung auch für Selbstständige möglich

Auch freiwillig versicherte Selbstständige können auf die Unterstützung der AOK PLUS bauen. „Keiner muss Angst haben, nicht adäquat versorgt zu werden“, versichert Iris Kloppich, Vorsitzende der Versichertenseite des Verwaltungsrates der AOK PLUS.

Kann ein Versicherter aufgrund der aktuellen Situation seine Beiträge nicht zahlen, können diese bis zum 30. September 2020 gestundet werden. Bestehen bereits Stundungsvereinbarungen mit Ratenzahlungen, so können diese bis 30. September 2020 ausgesetzt werden. Leistungen werden in diesen Fällen dennoch gewährt.

„Wir haben auch unbürokratisch eine Regelung für die künftige Beitragsfestsetzung getroffen“, sagt Kloppich. Jeder Einzelfall werde individuell beurteilt. Die Versicherten sollten auf die AOK PLUS zukommen und formlos einen Antrag stellen, in dem sie konkret begründen, wodurch es zu Einbußen kommt und wie hoch der geschätzte Gewinn ist. „Hier kann dann durchaus auch eine Null stehen“, so Kloppich. Die vorübergehende Beitragsfestsetzung, vorerst bis zum 30. September 2020, erfolgt dann in der gesetzlichen Mindeststufe.

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