Auch die Bauwirtschaft ist von der durch das Corona-Virus ausgelösten Krise betroffen. Trotz der weitreichenden Einschränkung des öffentlichen Lebens bleibt SOKA-BAU ein zuverlässiger Partner und wird weiter gut erreichbar sein. Um der angespannten Lage bei den in- und ausländischen Baubetrieben sowie deren Arbeitnehmern gerecht zu werden, hat SOKA-BAU mehrere Maßnahmen ergriffen.

SOKA-BAU bietet Bauunternehmen die kostenlose Schaltung von Expressanzeigen auf der Jobbörse bau-stellen.de an. Die Anzeigen gehen innerhalb von 24 Stunden online und sind 30 Tage auf bau-stellen.de verfügbar. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Corona-Krise manche Baubetriebe ihre Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend beschäftigen können, während zugleich andere Baubetriebe händeringend Fachkräfte suchen, möchte SOKA-BAU die Baubetriebe darüber hinaus dabei unterstützen, Kurzarbeit und Entlassungen zu vermeiden und kurzfristig qualifizierte Arbeitskräfte für einen vorübergehenden Einsatz zu gewinnen.

Betriebe des Baugewerbes dürfen Arbeitskräfte innerhalb der Branche verleihen, wenn der verleihende sowie der aufnehmende Betrieb seit mindestens drei Jahren unter den gleichen Rahmen- oder Sozialkassentarifvertrag fallen und eine Verleiherlaubnis der Agentur für Arbeit vorliegt. Nur einer schriftlichen Anzeige bei der Agentur für Arbeit bedarf ein solcher brancheninterner Verleih von Arbeitskräften (sog. Kollegenhilfe) dann, wenn der verleihende Baubetrieb weniger als 50 Beschäftigte hat und durch den maximal zwölfmonatigen Verleih Entlassungen oder Kurzarbeit vermieden werden sollen.

SOKA-BAU bietet an, dabei eine Vermittlerrolle zu übernehmen: Betriebe, die kurzfristig Beschäftigte einem anderen Unternehmen überlassen möchten, können eine kostenfreie Anzeige auf bau-stellen.de schalten. Bei weiteren Fragen zu dieser Unterstützungsmöglichkeit können sich Bauunternehmen gerne unter jobportal@soka-bau.de melden. Ein Merkblatt zum Thema Arbeitnehmerüberlassung/Kollegenhilfe gibt es auf der Internetseite soka-bau.de.

Verzugszinsen und Geltendmachung von Forderungen vorläufig ausgesetzt

Darüber hinaus wird SOKA-BAU für die Monate März, April und Mai 2020 keine Verzugszinsen berechnen und – vorläufig bis zum 31.05.2020 – Forderungen nicht durch gerichtliche Verfahren geltend machen.

Insbesondere für neue Baubetriebe bietet SOKA-BAU Webinare zu den tariflichen Sozialkassenverfahren und weiteren Branchenleistungen für die Bauwirtschaft an. Anmeldungen sind unter soka-bau.de möglich.

Den gewohnten Service wird SOKA-BAU aufrecht halten. Dies gilt sowohl für SOKA-BAUBescheinigungen, die Betrieben eine Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der
Bauwirtschaft bestätigen, als auch für Zahlungen, die durch eine vermehrte Urlaubsnahme entstehen. Die zusätzlichen Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf die Auszahlung von Leistungen und die Rentenansprüche der Arbeitnehmer, Auszubildenden und Rentner.

Über SOKA-BAU

Unter dem Dach von SOKA-BAU mit Sitz in Wiesbaden sind zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.) vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).

Aufgaben der ULAK und der ZVK sind – jeweils auf tarifvertraglicher Grundlage – Urlaubsansprüche betriebsübergreifend zu sichern, Versorgungslücken zu schließen und die Berufsausbildung auf finanziell sichere Füße zu stellen. Von den Leistungen profitieren rund eine Million Arbeitnehmer, 80.000 Arbeitgeber, 40.000 Auszubildende und 360.000 Bauprofis im Ruhestand.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SOKA-BAU
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65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (800) 1200-111
http://www.soka-bau.de

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