Die von der Bundesregierung im Mai verabschiedete Sonderprämie für Pflegekräfte in der Altenpflege wird durch die Pflegekassen der Länder und die Bundesländer ausgezahlt. Bis zu 1.500 Euro sollen Beschäftigte in der Pflege einmalig steuer- und abgabenfrei ausgezahlt bekommen. Den größten Anteil an dieser Summe leisten die Pflegekassen, die bis zu 1.000 Euro pro Person aus der Pflegeversicherung bereitstellen. Sachsen und Thüringen haben sich dazu bekannt diesen Betrag um bis zu 500 Euro pro Person aufstocken.

Die AOK PLUS überweist in diesen Tagen die Prämien an knapp 1900 Pflegeeinrichtungen in Sachsen. Das sind ca. 65 Prozent aller Pflegeeinrichtungen. Die Antragsstellung für die Prämie erfolgt über die Arbeitgeber, die die Sonderzahlung von den Pflegekassen für ihre Mitarbeiter erhalten. Die Pflegeeinrichtungen werden die bis zu 1.000 Euro umfassende Prämie an die rund 70.000 Beschäftigten in sächsischen Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten weitergeben.

Anspruch haben Mitarbeiter, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig sind. Der Zuschuss durch die Länder wird gesondert ausgezahlt.

Die AOK PLUS versichert in Sachsen und Thüringen 244.234 Menschen mit Pflegebedarf. In Sachsen gibt es 154.643 pflegebedürftige Menschen. Die meisten davon, knapp 80 Prozent werden zu Hause versorgt.

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