Bund und Land haben erkannt, dass ein aktives staatliches Handeln notwendig ist, um die aktuelle Krise zu bewältigen. Um Beschäftigung im Saarland nachhaltig zu sichern, muss Politik aber nicht nur die akute Krise, sondern auch die ökologische und digitale Transformation aktiv mitgestalten. Das Land hat deshalb im Zuge des Nachtragshaushalts einen „Stabilisierungs- und Beteiligungsfonds“ angekündigt, zu dem bisher allerdings kein konkretes Konzept vorliegt. „Wir plädieren schon seit Längerem dafür, einen solchen  einzurichten. Die Arbeitskammer hat bereits Ende 2019 ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie ein Industriebeteiligungsfonds ausgestaltet sein müsste, um Arbeitsplätze und Gute Arbeit im Saarland dauerhaft zu sichern“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. Der Bericht wird jetzt veröffentlicht.

Das Gutachten der Beratungsgesellschaft für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung SUSTAIN CONSULT liefert inhaltliche Ansatzpunkte und Grundideen für die strukturelle Ausgestaltung eines „Industriebeteiligungsfonds Saar“. Der Fonds soll zum einen zukunftsorientierte Transformationsprojekte von Unternehmen fördern, die wirtschaftlich gut aufgestellt sind. Zum anderen soll kurzfristige Zwischenfinanzierung für Unternehmen angeboten werden, die sich in einer Krise befinden. Damit wird das Unternehmen neu aufgestellt oder ein geeigneter (!) Investor für Erhalt und Transformation des Unternehmens gefunden.

„Es muss sichergestellt werden, dass die Mittel des Fonds der positiven Entwicklung von Beschäftigung und Guter Arbeit am Standort Saarland dienen. Der Fonds muss einen Beitrag dazu leisten, dass Transformation sozialverträglich, ökologisch und demokratisch erfolgt. Die Förderung muss aus diesem Grund öffentlicher Kontrolle unterliegen und Arbeitnehmervertretungen müssen ein Mitspracherecht bei der Mittelvergabe haben. Die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Fonds müssen daher so aufgebaut sein, dass sichergestellt wird, dass bei den geförderten Projekten oder der Krisenhilfe nicht rein kurzfristige Gewinninteressen im Vordergrund stehen, sondern eine ganzheitliche und nachhaltige Industrieförderung, die der Sicherung von Guter Arbeit im Saarland dient“, fasst Caspar zusammen.

„Mit dem Gutachten liefern wir dem Land eine Grundlage für den Beginn eines umfassenden Prüfungs- und Entwicklungsprozesses, in dessen Zentrum eine proaktiv agierende Landesregierung steht“, so Caspar. „Es ist dringend erforderlich, ein Instrument zu etablieren, mit dem Unternehmen ihre Transformation zwischenfinanzieren können, ohne sich von Investoren abhängig zu machen, die wenig Interesse am Standort Saarland haben. Die saarländische Industrie leidet nicht nur unter der Corona-Krise, sondern steht durch Dekarbonisierung und Digitalisierung vor enormen Herausforderungen. Vielen Beschäftigten droht der Verlust ihres Arbeitsplatzes. Das vorrangige Ziel eines solchen Fonds muss sein, dauerhaft gute Arbeitsplätze im Saarland zu sichern – nicht nur in der Corona-Krise“, so Caspar abschließend.

Das vollständige Gutachten ist auch auf unserer Internetseite zu finden. www.arbeitskammer.de/sonderpublikationen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Straße 6-8
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 4005-0
Telefax: +49 (681) 4005-401
http://www.arbeitskammer.de

Ansprechpartner:
Dörte Grabbert
Telefon: +49 (681) 4005-404
E-Mail: doerte.grabbert@arbeitskammer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel