Der Bayerische Bauernverband prüft mit seinen Wasser – und Umweltexperten aktuell den Entwurf für die Bundesverwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete ("rote Gebiete") und wird sich im Sinne der bayerischen Landwirte in die Verbändeanhörung einbringen. Der BBV unterstützt dabei die geplante stärkere Binnendifferenzierung. "Wichtig aus Sicht der Landwirte ist, dass die neue Kulisse nachvollziehbar, regional differenziert und verursachergerecht auf die tatsächlich belegbaren Bereiche mit Handlungsbedarf für die Landwirtschaft eingegrenzt wird", macht Stefan Köhler, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband, deutlich.

Vor dem Hintergrund der deutlich verschärften Maßnahmen für rote Gebiete ab 2021 spricht sich der BBV dafür aus, dass diese nicht mehr auf Basis des Vorsorgeansatzes abgegrenzt werden dürfen, sondern eine Sanierungserfordernis nachgewiesen werden muss. "In Gebieten, in denen dies nicht eindeutig belegt werden kann – und sei es nur aufgrund fehlender oder zweifelhafter Daten und Messwerte – dürfen Betriebe nicht mit den weitreichenden Auflagen der roten Gebiete belastet werden", fordert Köhler.

Positiv sieht der BBV, dass nun die Aktualität von Daten vorgegeben und eine vierjährige Überprüfung vorgeschrieben werden soll. "Wichtig ist, dass Anforderungen an Messstellen eindeutig definiert werden, wobei die Kriterien für die in Bayern vielfach umstrittenen Quellmessstellen nach wie vor unzureichend sind", sagt Köhler.

Problematisch sieht der BBV die Tatsache, dass die Messnetzdichte in nitratsensiblen Regionen für die in der Bundesverwaltungsvorschrift vorgesehenen Regionalisierungsverfahren aktuell vielfach zu gering ist und dass die bundeseinheitlich vorgesehenen Modelle zur Berechnung des landwirtschaftlichen N-Saldos nach wie vor keine für Bayern verwertbaren Daten liefern. Darüber hinaus sind aus Sicht des Verbandes nach wie vor Ansätze notwendig, um einzelbetriebliche Ausnahmen für Betriebe mit besonders optimiertem Nährstoffmanagement sowie die Teilnahme an Wasserkooperationen anzuerkennen. "Ebenso braucht es für die Modellierung spezielle Lösungen, die den Herausforderungen in Gebieten mit wenig Niederschlag gerecht werden", fügt Köhler hinzu.

Da ab 1. Januar 2021 zusätzliche Maßnahmen in nitratsensiblen Gebieten einzuhalten sind, brauchen die Betriebe es für Anbauplanung und Nährstoffmanagement möglichst schnell Klarheit. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, die Verwaltungsvorschrift schnellstmöglich zu erlassen und die neuen Gebietskulissen bekannt zu machen.

Über Bayerischer Bauernverband

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Bauernverband
Max-Joseph-Str. 9
80333 München
Telefon: +49 (89) 55873-0
Telefax: +49 (89) 55873-505
http://www.bayerischerbauernverband.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel