Der coronabedingte Shutdown hat das Gastgewerbe in seine größte Krise der Nachkriegszeit gestürzt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, sank der reale Umsatz in den Restaurants und Hotels im April 2020 im Vergleich zum Vorjahr um historische 75,8 Prozent (nominal 75,2 Prozent). „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Gastgewerbe sind verheerend“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Und auch trotz Neustart ist die Not im Gastgewerbe groß. Laut einer aktuellen DEHOGA-Umfrage rechnen die Betriebe im Juni mit einem durchschnittlichen Umsatzrückgang von 61 Prozent. Für Clubs und Discotheken gibt es nach wie vor keine Öffnungsperspektive und damit keine Aussicht auf Umsätze. Das Gleiche gilt für die Eventcaterer. „Umso mehr kommt es jetzt darauf an, dass die angekündigten Überbrückungshilfen fließen – und zwar schnell und für alle betroffenen Unternehmen“, fordert der DEHOGA-Präsident. Andernfalls würden Zigtausende Unternehmen die Krise nicht überleben.

Besonders dramatisch ist die Betroffenheit in der Beherbergungsbranche. Laut der offiziellen Statistik lag der Umsatz der Beherbergungsbranche im April 2020 nominal wie real 88,6 Prozent unter dem Vorjahreswert. „Erschwerend kommt hinzu, dass weiterhin keine Veranstaltungen stattfinden und Geschäftsreisende wie internationale Gäste fehlen“, so Zöllick. Im Gegensatz zur Stadthotellerie wachse indes in der Ferienhotellerie die Zuversicht.

Der Umsatz in der Gastronomie sackte im April preisbereinigt um 68,5 Prozent (nominal -67,8 Prozent) ein. In der detaillierten Betrachtung ergibt sich hier ein differenziertes Bild. Generell war nur noch das Abholen beziehungsweise Bringen von Speisen erlaubt. „Gastro-Betriebe, die darauf schon vor der Corona-Krise gesetzt hatten, konnten ihre Umsätze halten oder gar steigern. Andere Betriebe boten den Liefer- und Mitnahmeservice erstmalig an und nutzten damit die einzige Möglichkeit für Einnahmen“, erläutert Zöllick. „Die April-Werte zeigen, dass diese Angebotsformen Zuwächse verzeichneten. Denn für Umsätze aus dem Liefer- und Mitnahmegeschäft galten schon immer sieben Prozent Mehrwertsteuer. 2018 betrug der Anteil 25 Prozent an den gastronomischen Umsätzen.“ Getränkegeprägte Betriebe wie Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken dagegen mussten Null-Umsätze bei weiterlaufenden hohen Fixkosten hinnehmen. Die aufgelaufenen Umsatzverluste für die Gesamtbranche im März (hier lag das Umsatzminus bei 45 Prozent) und April beziffert der DEHOGA auf fast zehn Milliarden Euro.

„Die Situation in den Betrieben ist und bleibt dramatisch, die Verzweiflung wächst von Tag zu Tag“, so Zöllick. „Zigtausende Betriebe kämpfen um das wirtschaftliche Überleben und den Erhalt der Arbeitsplätze. Umso wichtiger sind jetzt die geplanten Überbrückungshilfen für das Gastgewerbe.“ Dabei dürften nicht die Größe oder Rechtsform für die Hilfe entscheidend sein, sondern der Grad der Betroffenheit. Zöllick: „Für jeden Betrieb im Sinne von Arbeitsstätte müssen die Überbrückungshilfen zur Verfügung stehen. Denn die Unterstützungsmaßnahmen des Staates dienen ja der Sicherung von Arbeitsplätzen.“ Der DEHOGA-Präsident mahnt zudem eine Erhöhung der vorgesehenen Summen und eine Verlängerung der Überbrückungshilfen an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726252-0
Telefax: +49 (30) 726252-42
http://www.dehoga.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel