Im vergangenen Jahr erhielten weniger Menschen in der Region SGB-II-Leistungen (Hartz IV). Damit hat sich der Positivtrend aus 2018 weiter fortgesetzt: So ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in der Region Hannover im Jahr 2019 auf knapp 55.150 gesunken. Im Vergleich zum Jahr 2018 sind das rund 3.100 Bedarfsgemeinschaften weniger. Das geht aus dem aktuellen SGB-II-Bericht vor, der heute (18. Juni) im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit der Region Hannover vorgestellt wurde.

„Dass sich die positive Entwicklung aus 2018 weiter fortsetzt, ist ein starkes Signal für die Menschen und für den Arbeitsmarkt. Dennoch bleibt der Hilfebedarf in der Region Hannover immer noch groß: Rund zehn Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover erhalten Leistungen nach dem SGB II. Besorgniserregend ist auch, dass jedes fünfte Kind bzw. jeder fünfte Jugendliche – 20,6 Prozent aller Personen unter 18 Jahren – in der Region Hannover im SGB-II-Leistungsbezug ist. Das müssen wir weiterhin besonders im Blick haben“, resümiert Dr. Andrea Hanke, Sozialdezernentin der Region und Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters Region Hannover. „Aufgrund der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft gehen wir aber davon aus, dass sich der Trend in diesem Jahr und darüber hinaus umkehren und uns vor große Herausforderungen stellen wird.“

Der SGB-II-Bericht liefert außerdem Zahlen zu dem neuen Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt, das im Jahr 2019 durch das Jobcenter Region Hannover mit Fokus auf die Gruppe der langzeitarbeitslosen Menschen eingeführt wurde. Diese neue Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bis zu fünf Jahren zu fördern und zu begleiten, brachte bisher 822 langzeitarbeitslose Personen wieder in Beschäftigung. Insgesamt waren im Jahr 2019 rund 57.900 Menschen im Langzeitleistungsbezug. Die Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.

Neben der Agentur für Arbeit ist die Region Hannover Trägerin der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Region Hannover. Die Region Hannover ist zuständig für die Bedarfe der Unterkunft wie Miete und Nebenkosten, für die Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt. Außerdem übernimmt sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen im SGB II. Zusammen mit kommunalen Eingliederungsleistungen und dem kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten lagen die Gesamtaufwendungen für die Region Hannover im Jahr 2019 bei rund 332,5 Millionen Euro.

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