Oxfams Supermarkt-Check zeigt: Menschenrechte spielen für Supermärkte weiterhin eine Nebenrolle. Im dritten Jahr des Supermarkt-Checks machen einzelne Supermärkte zwar vor, dass Veränderung möglich ist, doch insgesamt erreicht kein deutscher Supermarkt mehr als ein Drittel der möglichen Punkte. Edeka landet im internationalen Vergleich weiter auf dem letzten Platz. Oxfam fordert ein Lieferkettengesetz, das Supermärkte zum Umdenken zwingt.

Oxfams Supermarkt-Check analysiert und bewertet die Geschäftspolitik von 16 Supermärkten in Deutschland, Großbritannien, den USA und den Niederlanden in Bezug auf ihren Umgang mit Menschenrechten. Dabei werden die Themen Transparenz, Arbeitnehmerrechte, der Umgang mit Kleinbäuer*innen und Frauenrechte unter die Lupe genommen. Das Ergebnis 2020: Lidl, Rewe und Aldi haben sich zwar verbessert, doch noch immer erreicht kein deutscher Supermarkt mehr als ein Drittel der möglichen Punkte. „Was uns Corona-Ausbrüche in deutschen Schlachtbetrieben vor Augen führen, ist auch in den internationalen Lieferketten menschenunwürdige Realität mit bitteren Folgen: Konzerne tun zu wenig dagegen, dass die Menschen, die das Essen in den Supermarktregalen herstellen, ausgebeutet werden“, sagt Franziska Humbert, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte.

Billigpreise und Hungerlöhne: Das Problem ist die Preispolitik

Die Folgen: Die Menschen, die für unsere vollen Einkaufsregale sorgen, erhalten selbst Hungerlöhne, die nicht zum Leben reichen. Oxfam analysiert im Supermarkt-Check unter anderem, ob die Auswahl der Lieferanten auch nach menschenwürdigen Arbeitsbedingungen getroffen wird oder ausschließlich der niedrige Preis ausschlaggebend ist. Hier kann bisher keines der untersuchten Unternehmen punkten. Für den Preiskampf  der Supermärkte zahlen so am Ende die Arbeiter*innen in den globalen Lieferketten: Oxfam hat in diversen Fallstudien nachgewiesen, dass die Menschen, die Lebensmittel für deutsche Supermärkte anbauen, dafür mit Hungerlöhnen abgespeist werden. Im indischen Assam hat mehr als die Hälfte der von Oxfam 2019 befragten Arbeiter*innen auf Teeplantagen nicht genug zu essen.

Schlusslicht unter den deutschen Ketten bleibt Edeka. Wie im vergangenen Jahr liegt das Unternehmen mit mageren drei Prozent auf dem letzten Platz im Supermarkt-Check – und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch international. Als einziger deutscher Supermarkt im Check hat Edeka eine Vereinbarung nicht unterzeichnet, in seinen globalen Lieferketten für existenzsichernde Löhne zu sorgen. Auch zur Einrichtung der Position eines Menschenrechtsbeauftragten hat das Unternehmen sich nicht durchringen können.  

Positive Veränderungen, aber kein Wendepunkt

Lidl hat sich im dritten Jahr des Supermarkt-Checks von neun auf 32 Prozent der Gesamtpunktzahl gesteigert. Das Unternehmen macht etwa mittlerweile einen Großteil seiner direkten Zulieferer publik. Ein Meilenstein, behaupteten doch viele Unternehmen bisher, dass es nahezu unmöglich sei, Transparenz über globale Lieferketten herzustellen. „Dieser Schritt von Lidl zeigt: Supermärkte können – wenn sie denn wollen“, sagt Franziska Humbert. Auch Rewe, Aldi Süd und Aldi Nord haben ihre Menschenrechtspolitik verbessert. Mit 25 und 18 Prozent erhalten alle drei jedoch höchstens ein Viertel der möglichen Punkte im Supermarkt-Check. „Das Zwischenfazit lautet damit: Veränderungen ja, Wendepunkt nein. Die Supermärkte müssen dringend ihre Preispolitik gegenüber Zulieferern ändern, damit diese auch Löhne zahlen können, die für den Lebensunterhalt ausreichen“, so Humbert.

Vorreiter im Supermarkt-Check bleiben die britischen Supermarktketten Tesco und Sainsbury’s. Sie richten ihre Geschäftspolitiken schon länger an Menschenrechten aus. In Peru hat beispielsweise jeder von Tescos Zulieferern mittlerweile eine Arbeitnehmervertretung, die Menschen können sich dadurch selbst gegen Ausbeutung zur Wehr setzen.

Deutsches Lieferkettengesetz dringend nötig

Ein Grund für das gute Abschneiden der britischen Konzerne: In Großbritannien gibt es ein  Gesetz gegen Sklaverei, das Supermärkte dazu verpflichtet über ihre Menschenrechtspolitik zu berichten. Dass deutsche Supermärkte im Vergleich deutlich schlechter abschneiden und Edeka sich schlicht weigert, irgendwelche Fortschritte zu machen, zeigt, wie dringend eine gesetzliche Regelung in Deutschland ist. „Es kann nicht sein, dass es vom Gutdünken der Unternehmen abhängt, ob sie die Menschen schützen, die unser Essen produzieren. Wir brauchen schnellstmöglich ein Lieferkettengesetz, das Supermärkte dazu verpflichtet, die Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten“, so Humbert.

Redaktionelle Hinweise:

  • Das Factsheet zum Supermarkt-Check 2020 finden Sie hier
  • Die Ergebnisse aus dem letzten Jahr können Sie hier nachlesen
  • zu von Oxfam aufgedeckte Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Supermärkte gibt es hier: Fallstudien zu Früchten, Tee-Studie
  • Als Interviewpartner stehen Dr. Franziska Humbert, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte und Tim Zahn, Oxfam-Experte für Menschenrechte in Lieferketten zur Verfügung
Über den Oxfam Deutschland e.V.

Oxfam ist eine internationale Nothilfe- und Entwicklungsorganisation, die weltweit Menschen mobilisiert, um Armut aus eigener Kraft zu überwinden. Dafür arbeiten im Oxfam-Verbund 20 Oxfam-Organisationen Seite an Seite mit rund 3.600 lokalen Partnern in mehr als 90 Ländern. Mehr unter www.oxfam.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Oxfam Deutschland e.V.
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 453069-0
Telefax: +49 (30) 453069-401
http://www.oxfam.de

Ansprechpartner:
Annika Zieske
Telefon: +49 (30) 453069-711
E-Mail: azieske@oxfam.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel