Sich beruflich orientieren und dabei sozial engagieren – das ermöglichen Freiwilligendienste. Wer sich dafür entscheidet, punktet zudem in der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn während ihres Einsatzes in einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Der Arbeitgeber meldet den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialversicherung. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernimmt er in voller Höhe. So zahlt sich ein Freiwilligendienst auch bei der späteren Rente aus – und das, ohne die nötigen Beiträge selbst vom sogenannten Taschengeld zu zahlen.

Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Freiwilligendienst und Rente“ und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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