„Die geplante Verdoppelung des Behindertenpauschbetrags ist überfällig und wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe. Die letzte Änderung erfolgte vor rund 45 Jahren. Die aktuelle Entwicklung ist sehr ermutigend für die über sieben Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland“, unterstreicht SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der heutigen ersten Lesung im Bundestag. Deshalb ist laut Adolf Bauer der Gesetzgeber aufgefordert, das Vorhaben zu bewilligen und die Bundesländer dürfen sich im Bundesrat nicht in den Weg stellen.

„Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offenkundig, dass der Behindertenpauschbetrag die Mehraufwendungen überhaupt nicht abbilden. Der Pauschbetrag sollte dynamisiert werden, so dass er künftig automatisch steigt.“

Die im Gesetzentwurf geplante Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags sei „absolut erfreulich“, erklärt Adolf Bauer. „Wir unterstützen ebenso den Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.“

„Wir können ebenso die geplanten Steuervereinfachungen für Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige gutheißen“, hebt Adolf Bauer hervor. Der Pflege-Pauschbetrag soll von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro für die Pflegegrade 4 oder 5 erhöht werden. Zusätzlich ist ein Pflege-Pauschbetrag für Pflegegrade 2 (600 Euro) und 3 (1.100 Euro) geplant.

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