Für ihre Mithilfe bei der Lieferung von Hygieneartikeln ins Pflegeheim wollte ihr Chef sie mit einem Corona-Bonus von 500 Euro belohnen. Den konnte die Angestellte eines Pflegeheims gut gebrauchen. Durch ihre Überschuldung verfügte sie über einen Freibetrag von 1.200 Euro monatlich. Alles, was sie darüber hinaus verdient, wird zugunsten ihrer Gläubiger gepfändet. Das sollte nun auch mit dem Corona-Bonus geschehen. Dagegen wehrte sich die Pflegerin jedoch erfolgreich vor Gericht. Nach Auskunft der ARAG Experten ist bei Corona-Sonderzahlungen zwar nicht ausdrücklich festgelegt, ob sie gepfändet werden dürfen oder nicht. Doch in diesem Fall war die Sonderzahlung eine Anerkennung für ihre Unterstützung während der Corona-Pandemie. Würde der Bonus den Gläubigern zugutekommen, wäre dieser Zweck verfehlt (Amtsgericht Zeitz, Az.: 5 M 837/19).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel