„Heute erleben wir eine der Sternstunden der Regionalplanung“, freut sich Verbandsdirektor Gerd Hager über die Eröffnung des neuen Einrichtungskaufhauses von IKEA in Karlsruhe am Weinweg. Nach jahrzehntelanger, turbulenter Standortsuche in der Region
Karlsruhe sei das schwedische Unternehmen auf dem richtigen Platz gelandet. „Hier können sich die meisten Menschen in der Region auf möglichst kurzem Weg mit Einrichtungsobjekten versorgen“, betont Hager, „und das war eine der regionalplanerischen Vorgaben für den Standort, um den es zuvor jahrelange Rechtsstreitigkeiten gab.“

Ein innovatives Mobilitätskonzept und die räumliche Verbindung zur Innenstadt des Oberzentrums bilden aus Sicht der Regionalplanung eine zukunftsweisende Symbiose, die auch über die Region hinaus wertvolle Impulse für den Städtebau und den Einzelhandel setze. So befinde sich das Einkaufsmagnet an einer städtebaulichen Hauptentwicklungsachse auf einer zuvor bereits voll versiegelten Fläche. Der Neubau zeichne sich durch eine flächensparende Bauweise aus und sei multimodal an den Verkehr angebunden, mit einem nahegelegenen Autobahnanschluss, einem direkten Stadtbahnhaltepunkt sowie vielen Fahrradstellplätzen. Zusammen mit weiteren Maßnahmen für den Klimaschutz, darunter das Mobilitätskonzept, setzt der schwedische Einrichtungsriese prägende Akzente für die Entwicklung der Einzelhandelsarchitektur.

„Die Regionalplanung musste mit dem Elch mehrere raumordnerische Hürden überspringen, um den heutigen Tag der Eröffnung des Einrichtungskaufhauses am Weinweg feiern zu können“, resümiert Hager. Vorausgegangen sei ein Rechtsstreit in den Jahren 2005 bis 2012 um Ansiedlungsbestrebungen in Rastatt. Allerdings seien damals die Vorstellungen des Unternehmens bezüglich der Sortimente und Verkaufsflächen nicht mit denen der Raumordnung in Einklang zu bringen gewesen, erklärt der Regionalverband. „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte in diesem Zusammenhang das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim und damit unsere regionalplanerischen Ziele einer verbrauchernahen Versorgung sowie Entwicklung attraktiver Innenstädte. Das war eine Bestätigung unserer Planungsarbeit, die eine rechtliche Orientierung auch für andere Einzelhandelsvorhaben in der Region und bundesweit gegeben hat“, betont Hager.

Der Regionalverband habe sich bereits damals für das Oberzentrum Karlsruhe als einzig geeigneten Standort in der Region ausgesprochen. Zusammen mit der Stadt Karlsruhe konnte mit dem Areal am Weinweg schließlich ein geeignetes „Biotop für den Elch“ angeboten werden. Eine Voraussetzung sei die Änderung des Regionalplans im Jahre 2015 gewesen, bei der die neue Gebietskategorie „Vorranggebiet Einrichtungskaufhaus“ eingeführt wurde. Diese erlaube dem Vorhabenträger die sogenannten zentrenrelevanten Hauptsortimente, wie Haushaltswaren, Heimtextilien oder Spielwaren, auf einer größeren Fläche anzubieten. An dem ursprünglich dort gültigen „Ergänzungsstandort“ habe die Obergrenze für diese Sortimente bei maximal 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gelegen.

Laut Regionalverband konnte der regionale Dialog im Möbelsegment erfolgreich fortgesetzt werden. So habe letztendlich auch das Mittelzentrum Rastatt gewonnen, da dort bereits im Jahr 2018 das Möbelhaus Ehrmann eröffnet werden konnte. „Die Region hat nun ein attraktives Angebot von Möbelhäusern an den jeweils richtigen Standorten. Wesentlich dazu beigetragen haben auch die an der Standortentwicklung in Karlsruhe und Rastatt beteiligten Unternehmen mit ihrer Offenheit für neue Standortformate. Zum Kauf von Möbeln und Einrichtungen muss niemand mehr die Region verlassen“, so Hager abschließend.

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