Die geplante Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) durch den Bund droht das verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne-Gebot für die Medienaufsicht auszuhöhlen. Zu diesem Ergebnis kommt das im Auftrag der Medienanstalten erstellte Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, zur Staatsferne der Medienaufsicht.

Die Medienanstalten unterstützen das im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgelegte Ziel, einen zukunftsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen für den Kinder- und Jugendmedienschutz zu schaffen. „Der vorliegende Entwurf zum JuSchG setzt unser staatsfernes Aufsichtssystem im Medienbereich unnötig aufs Spiel. Eine verfassungskonforme Lösung erfordert eine bessere Verschränkung des JuSchG mit dem Länderrecht. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss hier nachgebessert werden“, appelliert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), und verweist dabei auf die langjährige Expertise der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Medienanstalten. „Da jegliche Aufsicht über Medien inhaltliche Einflussnahme eröffnen kann, ist sie in einer Weise auszugestalten, die sowohl unmittelbare wie auch mittelbare Einflussnahme von staatlicher Seite verhindert“, so Kreißig. Die bisherige Aufsichtsstruktur der staatsfernen Medienanstalten und dem Expertengremium KJM entsprächen diesem verfassungsrechtlichen Gebot.

Mit dem JuSchG-Entwurf soll eine neu zu errichtende Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz aufgebaut werden. Die Bundeszentrale ist durch das novellierte JuSchG mittelbar auch als inhaltliche Aufsicht tätig, wie das Gutachten belegt. Dabei ist sie jedoch dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstellt und dadurch weder staatsfern noch unabhängig.

„Die Staatsferne der Medienaufsicht ist konstitutiv für eine freiheitliche Demokratie. Die Politik ist gefordert, das Jugendschutzgesetz unter Gewährleistung einer verfassungsgemäßen, staatsfernen Aufsicht über mediale Inhalte auszugestalten“ ergänzt Professor Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz GVK und Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

In der Praxis würde der vorgesehene Aufbau einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zudem zu unnötigen Doppelstrukturen und kaum zu beherrschenden Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Die ohnehin schon oft beklagte Komplexität im deutschen Kinder- und Jugendmedienschutz nähme weiter zu.

Das Rechtsgutachten steht hier zum Download bereit.

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