Den besten Freund, die nette Nachbarin oder den Fahrgast am Bahnhof: Ein plötzlicher Herzstillstand kann jeden treffen, zu jeder Zeit, an jedem Ort. „Ich bin sehr froh, genau darauf nun vorbereitet zu sein“, berichtet Celine Gaines (20) aus Kastellaun. Sie und ihre Klassenkameraden der Berufsbildenden Schule in Lahnstein wurden gestern durch die Experten des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein geschult.

Nach dem Motto „Ein Leben retten – 100 Pro Reanimation“ hatten die 16 angehenden Verwaltungsfachangestellten Chefarzt Prof. Dr. Samir Sakka und Oberarzt Ulf-Jürgen Komp zu Gast. „In Sachen Reanimation ist die Helferquote in Deutschland im internationalen Vergleich zu gering. Das wollen auch wir ändern und nutzen jährlich die Woche der Wiederbelegung, um auf die Laienreanimation aufmerksam zu machen“, betont Chefarzt Prof. Dr. Samir Sakka.

„Diese Gelegenheit haben wir als Schule gerne genutzt. Ich bin mir sicher, dass die Schüler gute Multiplikatoren sind und ihre Hemmschwelle, zu helfen, jetzt wesentlich sinkt“, beschreibt Schulleiter Dietmar Weber seine Motivation.

„Auf jeden Fall“, sagt auch Leo Altmann (26) aus Ulmen. „Vor der Schulung hätte ich nicht genau gewusst, was zu tun ist, jetzt ist man einfach viel näher am Thema dran und traut sich, auch mit der Herzdruckmassage zu beginnen.“

Und genau darum geht es: Zunächst wird geprüft, ob die Person ansprechbar ist, reagiert und noch atmet. Wenn nicht, wird direkt der Notruf an die 112 abgesetzt. Dann startet die Herzdruckmassage. „Dank dieser werden Gehirn und Organe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Je früher die Massage startet, desto besser. Wenn nämlich nach einem Herzstillstand nicht innerhalb von fünf Minuten einfache Maßnahmen – vor allem die Herzdruckmassage – durchgeführt werden, ist ein Überleben unwahrscheinlicher“, erläutert Oberarzt Ulf-Jürgen Komp und ergänzt: „Der Rettungsdienst kann fast nie innerhalb von fünf Minuten nach dem Herzstillstand direkt beim Betroffenen sein.“

Sich dann nach dem Prüfen und Rufen direkt neben den Patienten zu knien, die Finger zu verschränken und mit den Handballen den Brustkorb des Betroffenen 100-mal pro Minute fünf bis sechs Zentimeter Richtung Boden zu drücken, ist genau das Richtige. „Hilfreich ist auch der Gedanke an den passenden Rhythmus. Dabei sind Lieder wie Staying alive oder Dancing Queen passende Beispiele“, so Sakka.

Wer diese Ratschläge verfolgt, verdreifacht die Überlebenswahrscheinlichkeit des Betroffenen.  

Die Fakten im Überblick:

  1. Ein plötzlicher Herzstillstand kann jeden treffen, zu jeder Zeit. Der Betroffene wird sofort bewusstlos und atmet nicht mehr normal oder gar nicht mehr.
  2. Wenn nach einem Herzstillstand nicht innerhalb von 5 Minuten einfache Maßnahmen – vor allem die Herzdruckmassage – durchgeführt werden, dann ist ein Überleben unwahrscheinlich.
  3. Der Rettungsdienst kann fast nie innerhalb von 5 Minuten nach dem Herzstillstand direkt beim Betroffenen sein.
  4. Mit einfachsten Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage: 100 x pro Minute) durch Anwesende wird die Überlebenswahrscheinlichkeit verdreifacht!
  5. Auf 100.000 Einwohner kommen jedes Jahr rund 50-80 Fälle eines Herzstillstands, die im Reanimationsregister aufgenommen werden: Das sind rund 40.000-64.000 Menschen pro Jahr. Etwa 10-20 Prozent der Patienten können wieder aus der Klinik entlassen werden. Einen entscheidenden Vorteil stellt hierbei das optimale Ineinandergreifen der gesamten Rettungskette dar. Die sogenannte Laienreanimation durch nicht professionelle Helfer, stellt dabei das erste Glied dieser Rettungskette dar. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass durch eine optimale Laienreanimation die Überlebensrate bei Reanimationen verdoppelt bis verdreifacht werden kann.
  6. Ein AED (automatisierter externer Defibrillator) kann Leben retten und die Anwendung ist ganz einfach! Ein AED ist ein Gerät, das an vielen öffentlichen Orten und Gebäuden verfügbar ist und wie ein Feuerlöscher an einer Wand hängt. Das Gerät hilft Ihnen bei der Anwendung und ermöglicht bei Bedarf die Abgabe eines lebensrettenden Elektroschocks auf das Herz.
  7. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mindestens einmal in Ihrem Leben in die Situation kommen, die Überlebenswahrscheinlichkeit bei einem Menschen durch diese einfachen Maßnahmen zu vervielfachen, ist sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dann diesen Menschen gut kennen auch … es könnten Ihre Eltern sein, Ihr Lebenspartner, Ihr Kind, ein Freund oder Verwandter.
  8. Wenn Sie in Mund-zu-Mund-Beatmung ausgebildet sind, wenden Sie dieses Verfahren zusätzlich zur Herzdruckmassage im Verhältnis 30 Herzdruckmassagen zu 2 Beatmungen an. Wenn nicht, konzentrieren Sie sich auf die Herzdruckmassage. Damit ist schon viel gewonnen!
  9. Sie können nichts falsch machen! Sie können und dürfen Herzdruckmassage durchführen und einen AED anwenden – auch wenn Sie dies nie oder lange nicht mehr geübt haben, es könnte lebensentscheidend sein.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155
56073 Koblenz
Telefon: +49 (261) 499-0
Telefax: +49 (261) 499-2000
http://gk.de

Ansprechpartner:
Kerstin Macher
Leiterin Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (261) 499-1004
Fax: +49 (261) 499-771004
E-Mail: kerstin.macher@gk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel