Am Montag dieser Woche hat der Kommunale Arbeitgeberverband ver.di vorgezogene Verhandlungen auf Freitag dieser Woche zur Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrags Nahverkehr Baden-Württemberg angeboten.

Ver.di ist mitten in der Pandemie mit Forderungen wie Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 auf 35 Stunden bei vollem Entgeltausgleich, Einführung von fünf zusätzlichen freien Entlastungstagen pro Kalenderjahr mit Entgeltfortzahlung, Festsetzung eines Weihnachts- sowie eines Urlaubsgelds in Höhe von 100% des individuellen Monatsgehalts und zahlreichen weiteren Forderungen angetreten, die völlig aus der Zeit gefallen sind (Da ver.di hier mit verdeckten Karten spielt und diese Forderungen nirgends zugänglich macht, haben wir das Forderungsschreiben nunmehr in vollem Umfang auf unserer Homepage unter „Aktuelles“ eingestellt). Diese Forderungen belaufen sich auf rund 25% der Lohn- und Gehaltssumme der sieben betroffenen kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Baden-Württemberg. Dies überfordert schlichtweg die Leistungsfähigkeit der Nahverkehrsbetriebe. Sie können derzeit nur mit massiver Unterstützung durch Rettungsschirme ihren Betrieb aufrechterhalten und haben keine Luft für zusätzliche Belastungen. In dieser Situation führt ver.di unbegreiflicherweise zu Lasten der Bevölkerung in Baden-Baden einen Vollstreik gegen die dortigen Verkehrsbetriebe durch, ohne die geringste Rücksichtnahme mit einer rechtzeitigen vorherigen Ankündigung. Diese Praxis der Gewerkschaften im öffentlichen Nahverkehr erfordert dringend eine einschränkende Regelung des Bundesgesetzgebers im Arbeitskampfrecht.

Die Arbeitgeber erwarten nun, dass für die Nahverkehrsbetriebe wieder ein zuverlässiger Betrieb für die kommenden Jahre in den anstehenden Verhandlungen gesichert werden kann, möglichst mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Stilbildend kann hierfür der erst Ende letzter Woche gefundene Kompromiss auf Bundesebene in Potsdam sein. Ein Einstreichen von Entgelten und Prämien und anschließendes rücksichtsloses Weiterstreiken ist jedenfalls ausgeschlossen und würde auch nirgends Verständnis finden.

 

Über KAV Baden-Württemberg e. V

Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Freiburger Verkehrs AG (VAG), Stadtwerke Heilbronn GmbH Verkehrsbetriebe (SWHN), Stadtwerke Konstanz GmbH, Stadtwerke Baden-Baden / Verkehrsbetriebe, Städtischer Verkehrsbetrieb Esslingen (SVE)

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KAV Baden-Württemberg e. V
Panoramastr. 27
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 222998-0
Telefax: +49 (711) 222998-77
http://www.kavbw.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel