Leistungen verbessern, Qualität und Transparenz verbessern, strukturelle Verwerfungen beseitigen – so begründet das Bundesgesundheitsministerium seinen neuen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Wie soll das zu schaffen sein? Ganz einfach, denkt man sich offenbar in Berlin: Kontrollen verschärfen, Kontrollen verschärfen und Aufgaben dorthin verlagern, wo es kaum Kompetenzen dafür gibt. „Dieser Referentenentwurf – im Übrigen ein Sammelsurium aller möglichen Regelungen – ist ein Papier, das in weiten Teilen in den Krankenhäusern eigentlich nur mit Empörung zur Kenntnis genommen und abgelehnt werden kann“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. „Will das Ministerium zum Ende dieses schwierigen Jahres in einem Anfall von Kontrollitis nochmal kräftig die Daumenschrauben anziehen?“

„Als Praktiker fragt man sich wirklich, wie viele Runden müssen wir eigentlich noch drehen, ehe man von verantwortlicher Stelle endlich eine Lösung zur ambulanten Notfallversorgung erwarten darf, die dem Patienten gerecht wird und nicht den einseitigen Interessen bestimmter Verbände“, so der VKD-Präsident. „Wir haben kein Erkenntnisproblem. Die Haltung ist das Problem. Die Integrierten Notfallzentren (INZ) mit ursprünglich vorgesehenen massiven Eingriffen in die Organisationshoheit der Krankenhäuser sind anscheinend – hoffentlich! vom Tisch. Nun sollen die KVen Vorgaben dafür machen, wer überhaupt in einer Krankenhaus-Notaufnahme behandelt werden darf. Ohne diese Ersteinschätzung soll das Krankenhaus seine Leistung, falls es sie dennoch erbringt – es geht ja um Notfälle – dann auch nicht abrechnen dürfen. Heißt im Klartext: Die, die es bisher schon für ihren eigenen Bereich nicht hinbekommen haben, sollen es jetzt auch noch für die Krankenhäuser regeln.“

Nach Angaben des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (ZI) werden pro Jahr in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser etwa zehn Millionen ambulante Notfallpatienten versorgt, in den KV-Bereitschaftsdienstpraxen sind es etwa neun Millionen Patienten. Dr. Düllings: „Da muss man sich doch fragen, warum die Patienten überwiegend bei den Krankenhäusern Hilfe suchen. Die Antwort ist einfach: Sie wissen, dass sie hier zu jeder Zeit medizinisch und pflegerisch Hilfe bekommen. Die Krankenhäuser leisten seit Jahren zu unterirdischen Vergütungen den größten Teil der Notfallversorgung für die Bürger in hoher Qualität – den Sicherstellungsauftrag haben sie dafür nicht. Den haben die Kassenärzte, die ihn nicht erfüllen können.

Angesichts der realen Versorgungslage und auch aus Qualitätsgründen lehnt der VKD die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen ab. „Man kann nicht den Bock zum Gärtner machen. Sachgerecht und patientenorientiert wäre eine Lösung der ambulanten Notfallversorgung in der Hand der Krankenhäuser – etwa, wie in Österreich, der Schweiz oder Dänemark – in Form von Polikliniken, die den Patienten zeitnah die richtige Diagnostik und integrierte fachärztliche Versorgung ermöglichen“, so Dr. Düllings.

Für unsere Kolleginnen und Kollegen, die sich gemeinsam mit ihren Belegschaften derzeit intensiv auf die gerade anrollende zweite Pandemiewelle vorbereiten, ist dieser Gesetzentwurf einen Schlag ins Gesicht. Nicht wenige Vertreter des KV-Systems haben sich in den letzten Monaten vor Ort weggeduckt, als es darum ging, mit Corona-Tests an der Eindämmung der Pandemie mitzuhelfen. Hausärzte waren im Alarmzustand. Kinder- und Jugendärzte lehnten die Durchführung von Corona-Tests ab. Sicherstellung sieht anders aus. Die Bevölkerung hat das zur Kenntnis genommen. Sie weiß, an wen sie sich im Ernstfall wenden muss. Dies ist offenbar auf der Gesetzgebungsebene noch nicht angekommen. Wir plädieren sehr dafür, die Praxis zur Kenntnis zu nehmen.

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