Die Arbeitskammer begrüßt Teile des Eckpunktepapiers von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Reform der Pflegeversicherung, sieht aber weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Die Entlastungen von Heimbewohnern gehen nicht weit genug. Die Deckelung des Eigenanteils und eine Entlastung bei der Beteiligung an den Investitionskosten der Pflegeheime reichen faktisch in vielen Fällen nicht aus, um bei Heimunterbringung im Pflegefall Armut zu verhindern“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. Positiv ist das Ziel, Pflegekräfte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach Tarif zu bezahlen. „Der Plan von Spahn, die private und betriebliche Pflegeversicherung zu stärken, ist für uns dagegen nicht zielführend“, so Otto.

In dem Spahn-Papier wird vorgeschlagen, den Pflegeanteil in der Heimbetreuung auf 700 Euro pro Monat und auf 36 Monate zu begrenzen. Eine Deckelung des Eigenanteils auf 700 Euro würde im Saarland eine durchschnittliche Entlastung von 378 Euro bedeuten. Im Saarland zahlen Pflegebedürftige derzeit rund 2.400 Euro für stationäre Pflege. Zusätzlich zu den geplanten gedeckelten 700 Euro müssten die Pflegebedürftigen auch weiterhin die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen. Diese belaufen sich im Schnitt aber auf 872 Euro im Monat.

Hinzu kommen außerdem die umgelegten Investitionskosten von derzeit 435 Euro. „Laut dem Spahn-Papier sollen die Länder zwar 100 Euro für jeden vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zahlen, um den Anteil an den Investitionskosten der Heime zu begrenzen. Das ist aber nicht ausreichend. Die Länder wurden bei Gründung der Pflegeversicherung aufgefordert, die Investitionskosten zu tragen. Die 100 Euro sind jedoch noch nicht einmal ein Viertel der bestehenden Kosten“, so Otto.

Die Heimkosten betragen dann immer noch rund 1.900 Euro im Monat. Demgegenüber steht eine durchschnittliche Rente im Saarland von 1.284 Euro bei Männern und 558 Euro bei Frauen. „In einem solidarischen Pflegesystem müssen die Pflegekosten komplett getragen werden und die Investitionskosten sollten höchstens zur Hälfte dem Bewohner angelastet werden. Dies würde dazu führen, dass ein saarländischer Heimbewohner im Schnitt nur 1017 Euro zu tragen hätte. Das wäre auch realisierbar für den einzelnen“, sagt Otto.

Positiv bewerten wir das Vorhaben, künftig die Entlohnung der Pflegekräfte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen entsprechend Tarif zur Voraussetzung für die Zulassung der Pflegeinrichtungen zu machen. „Im Saarland hat ein großer Teil der stationären ambulanten Pflegeeinrichtungen keinen Tarifvertrag abgeschlossen. Tarifgebundenheit als Voraussetzung der Zulassung würde den Abschluss von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen in der Pflegebranche insgesamt befördern“, so Otto

Die Arbeitskammer begrüßte auch die geplante finanzielle Entlastung der Betroffenen in der häuslichen Pflege. Die Erstattung ambulanter Pflegesachleistungen, das Pflegegeld und die Tagespflege-Vergütung sollen Mitte 2021 um fünf Prozent angehoben werden. Danach sollen die Vergütungsbeträge einmal im Jahr an die Inflation angepasst werden. Zudem soll die Pauschale für bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro steigen.

Kritisch ist, dass die private Pflegeversicherung und die betriebliche Pflegeversicherung stärker gefördert werden sollen. „Die Subventionierung sollte eher in die gesetzliche Pflegeversicherung fließen, da – ähnlich wie in der Rentenpolitik – das Pflegerisiko sonst privatisiert wird“, sagt Otto abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitskammer des Saarlandes
Fritz-Dobisch-Straße 6-8
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 4005-0
Telefax: +49 (681) 4005-401
http://www.arbeitskammer.de

Ansprechpartner:
Dörte Grabbert
Telefon: +49 (681) 4005-404
E-Mail: doerte.grabbert@arbeitskammer.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel