Der Bundestag hat am 5.11.2020 ein neues „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ verabschiedet. Laut ARAG sollen nur noch digitale, biometrische Passfotos erlaubt werden. Ferner ist zukünftig auch die Abgabe von zwei Fingerabdrücken bei der Ausstellung von Personalausweisen verpflichtend. Auch gibt es eine Änderung bei der Eintragung des Geschlechts; denn hier ist in Zukunft die Bezeichnung „X“ möglich, wenn sich Personen weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.
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