Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft.

Der Karlsruher Zoll überprüfte davon mit 122 Einsatzkräften 52 Betriebe und führte 406 Personenbefragungen durch.

Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten bundesweit 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet.

Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Die bisherige Karlsruher Bilanz:
– Zehn Arbeitnehmer wurden bei der Arbeit angetroffen, die sich mutmaßlich illegal in Deutschland aufhielten, davon versuchten sich sieben moldawische Staatsangehörige mit gefälschten rumänischen Identitäten auszuweisen.
– In 73 Fällen gibt es Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns.
– Für den Missbrauch von Sozialleitungen gibt es in 12 Fällen Anhaltspunkte
– In sieben Fällen gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit.

Bereits vor Ort ermittelten die Karlsruher Zöllnerinnen und Zöllner, dass ein Arbeitgeber, lediglich einen Stundenlohn von sechs Euro bezahlt, der somit weit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liegt. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.

Über den Verbleib der Arbeitnehmer, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Die weiteren Ermittlungen der FKS dauern an.

Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

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