„Auch und gerade in der Corona-Pandemie leisten die Pflegekräfte herausragende Arbeit, setzen sich für hilfsbedürftige Menschen mit allen Kräften ein und verdienen Anerkennung, Wertschätzung und Dank“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. „Nun sollen die besonderen Belastungen honoriert werden, denen die in der Pflege Beschäftigten während der Covid-19-Pandemie ausgesetzt waren und sind.“

Die Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie die Auszubildenden in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland können sich über eine Prämienzahlung von bis zu 1.000 Euro für ihren herausragenden Einsatz in der Corona-Pandemie freuen. Die AOK kümmert sich für die soziale Pflegeversicherung in neun rheinland-pfälzischen Stadt- und Landkreisen sowie für die Beschäftigen 87 saarländischer Pflegeeinrichtungen darum, dass die Pflegerinnen und Pfleger die finanzielle Anerkennung für die geleistete Arbeit erhalten. Insgesamt wurden mit der ersten Zahlung im Sommer 10,8 Millionen Euro an die Pflegekräfte überwiesen. Im Rahmen einer zweiten Zahlung wurden Mitte Dezember weitere 3,4 Millionen Euro überwiesen

Hintergrund:

Pflegeeinrichtungen konnten bis Mitte November 2020 für ihre Beschäftigten die Corona-Prämie beantragen. Diese einmalige steuerfreie Prämie ist Teil des zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes. Länder oder Arbeitgeber können die steuerfreie Extrazahlung auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Begründet wird die Prämie damit, dass das Personal in Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie einem erhöhten Risiko, selbst an Covid-19 zu erkranken, ausgesetzt sei, so das Gesetz.

Die Corona-Prämie ist gestaffelt bis zu 1.000 Euro und richtet sich nach der Arbeitszeit. Sie erhalten Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in der ambulanten und stationären Altenpflege beschäftigt sind.

Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf die Corona-Prämie in folgender Höhe:

  • 1.000 Euro für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB V und SGB XI durch die direkte Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen,
  • 667 Euro für andere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind,
  • 334 Euro für alle übrigen Beschäftigten.

Auch Auszubildende, die in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung mindestens drei Monate tätig sind, erhalten die Prämie in Höhe von 600 Euro.

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