Die Bundesnetzagentur hat heute, 01.12.2020, mitgeteilt, dass das Kraftwerk Hamburg-Moorburg mit beiden Blöckenim ersten Auktionsverfahrenzur Reduzierung der Steinkohleverstromungden Zuschlag erhalten hat. Dies bedeutet, dass das Kraftwerkschon 2021 stillgelegt wird. 

Vattenfall hat sein Gebot im Rahmen der ersten Versteigerungsrunde zur Reduzierung der Steinkohleverstromung in Deutschland abgegeben, die am 01.09.2020 endete. Betreiber von Kohlekraftwerken in Norddeutschland waren eingeladen worden, Gebote für ein Volumen von insgesamt 4 Gigawatt abzugeben. 

"Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ermöglicht es uns, das Kraftwerk Moorburg früher als bisher geplant vom Netz zu nehmen. Obwohl das Kraftwerk, das 2015 in Betrieb genommen wurde, eines der modernsten in Deutschland ist, entspricht die frühzeitige Stilllegung sowohl den Plänen der deutschen Bundesregierung, die Emissionen aus der Kohleverstromung zu reduzieren, als auch der Strategie von Vattenfall, innerhalb einer Generation ein Leben ohne fossile Brennstoffe zu ermöglichen", sagt Anna Borg, Präsidentin und CEO von Vattenfall. 

"Vor dem Hintergrund des deutschen Kohleausstiegsgesetzes haben wir mehrere Alternativen für Moorburg sorgfältig geprüft, einschließlich eines Brennstoffwechsels und des Verkaufs des Kraftwerks. Jetzt werden wir die Planungen für die vorzeitige Schließung vorantreiben. Dazu gehört auch, unsere Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen bzw. in verantwortungsvoller Weise andere Optionen zu vereinbaren", sagt Tuomo Hatakka, Deutschland-Chef von Vattenfall.  

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber werden bis Anfang März 2021 über die Systemrelevanz von Moorburg entscheiden. Sollte Moorburg als nicht systemrelevant eingestuft werden, wird die Kohleverfeuerung spätestens zum 1. Juli 2021 eingestellt. Sollte Moorburg vom Übertragungsnetzbetreiber als systemrelevant eingestuft werden und die Bundesnetzagentur diese Einschätzung bestätigen, muss das Kraftwerk für einen noch zu bestimmenden Zeitraum in Reserve gehalten werden.   

In Übereinstimmung mit dem Kohleausstiegsgesetz legen die an den Auktionen teilnehmenden Unternehmen die Ausgleichsbeträge nicht offen, da es sich dabei um sensible Informationen in einem wettbewerbsorientierten Markt handelt. 

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