Im baden-württembergischen Handwerk sind aktuell rund 45.000 Betriebe direkt oder mittelbar durch den verlängerten Lockdown betroffen – also jeder dritte Betrieb im Land. Allerdings können viele davon bisher keine Staatsgelder in Anspruch nehmen, obwohl sie teils dramatische Umsatzeinbußen verzeichnen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) fordert daher die Anpassung der Zugangsvoraussetzungen.

„Für unsere Betriebe war die Lockdown-Verlängerung ein sehr schwieriger und harter Start ins neue Jahr. Aktuell ist jeder dritte Betrieb im Land durch den verschärften Lockdown direkt oder mittelbar betroffen. Insbesondere die mittelbar Betroffenen fallen bislang häufig durch jedes Unterstützungsraster – jenseits von Kurzarbeitszuschüssen und Steuerstundungen. Um Insolvenzen zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, dass diese Betriebe die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. Dies darf nicht daran scheitern, dass systematisch weiterhin auf einen Monatsbezug abgestellt wird. Daher fordern wir die Umstellung von einer monatlichen auf eine wöchentliche Betrachtungsweise. Außerdem müssen die Hilfen endlich schneller ausgezahlt werden, eine Liqiditätssicherung ist durch den schleppenden Zahlungsverlauf kaum möglich. Eine Dezemberhilfe, für deren vollständige Auszahlung jetzt noch kein Zeitplan vorliegt, verdient ihren Namen nicht“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Direkt betroffen sind vor allem Friseure, Kosmetiker, der Kfz-Handel sowie Gold- und Silberschmiede. Noch mehr Gewerke werden mittelbar berührt: Wegen der Schließung von Gaststätten und Hotels, Lebensmit-telgewerke, Textil- und Gebäudereiniger. Vergleichbares gilt für alle Gewerke rund um Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen. Ebenso betroffen sind handwerkliche Zulieferer, zum Beispiel in der Feinwerktechnik.

Außerdem würden die von den Bundesministerien veröffentlichten Frage-/Antwort-Kataloge mit jeder Überarbeitung weniger verständlich und damit auslegungsbedürftiger, so Reichhold. „Dabei widersprechen sie teilweise sogar den Beschlusstexten der Abstimmungen zwischen Kanzlerin und den Ministerpräsidenten. Hier müssen praxistaugliche Lösungen her, für die auch Wirtschaftsvertreter eingebunden werden müssen.“

Problematisch auf Landesebene: Betriebe, die im ersten Lockdown im Frühjahr Zuschüsse oder Kredite in Anspruch genommen haben, können jetzt durch den zweiten Lockdown die Rückzahlungen nicht leisten. „Die L-Bank muss hier Stundungen ermöglichen, das Wirtschaftsministerium entsprechend auf die Bank einwirken“, fordert Reichhold abschließend.

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