Die Staatskanzlei teilt mit: 

Kinobetreiber in Nordrhein-Westfalen können ab Montag, 4. Januar 2021, finanzielle Unterstützung im Rahmen des Hilfsprogramms „Film ab NRW“ beantragen. Mit dem Hilfsprogramm will die Landesregierung der Filmwirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie unter die Arme greifen und so die Vielfalt der nordrhein-westfälischen Kinolandschaft sichern. In dem Hilfsprogramm „Film ab NRW“ stehen insgesamt bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Chef der Staatskanzlei und für Medien zuständige Staatssekretär Nathanael Liminski: „Kinos sind nicht nur magische Orte des Filmerlebens, sondern auch ein kultureller Treffpunkt jeder Innenstadt – und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Filmland Nordrhein-Westfalen. Mit „Film ab NRW“ will die Landesregierung ein deutliches Signal für die Kinos in dieser schwierigen Situation setzen und stärkt damit auch insgesamt den Film- und Medienstandort Nordrhein-Westfalen.”

Das Kinojahr 2020 stellte Kinobetreiber in Nordrhein-Westfalen Corona-bedingt vor enorme Herausforderungen. Die insgesamt rund 230 Kinos waren nur rund acht Monate geöffnet, wodurch die Zuschauerzahlen und Umsätze der Branche erheblich sanken. Allein im ersten Halbjahr 2020 ging der Umsatz in Nordrhein-Westfalen laut Filmförderungsanstalt von 95,8 Millionen Euro auf rund 46,5 Millionen Euro zurück. Dies entspricht einem Minus von rund 51,4 Prozent (Zahlen für das Gesamtjahr 2020 liegen aktuell noch nicht vor).

Alle Hinweise zur Antragsstellung sowie die entsprechende Richtlinie für die sogenannten Billigkeitsleistungen sind auf der Website des Projektträgers Jülichs unter www.ptj.de/projektfoerderung/film-ab-nrw abrufbar.

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