• Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt Begutachtungen zur Feststellung eines Pflegegrades seit gut einem Jahr per Fragebogen und Telefoninterview durch.
  • Der MDK hat Ende März 2021 bundesweit einheitliche Maßgaben für die Pflegebegutachtungen während der Covid-19-Pandemie beschlossen.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung.

Um das Infektionsrisiko der Pflegebedürftigen zu reduzieren, führt der MDK Begutachtungen zur Feststellung eines Pflegegrades seit Beginn der Corona-Pandemie nicht durch einen Hausbesuch, sondern durch einen Fragebogen und ein Telefoninterview durch.

Ende März 2021 hat der Medizinische Dienst weitere bundesweit einheitliche Maßgaben für die Pflegebegutachtungen während der Covid-19-Pandemie beschlossen. Darin ist geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Pflegebegutachtung wieder persönlich stattfinden kann und in welchen Fällen die Begutachtung weiterhin als Telefoninterview erfolgt. 

Keine persönliche Begutachtung soll demnach erfolgen, wenn eine akute bestätigte Corona-Infektion oder ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, sowie bei behördlich angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens, zum Beispiel einem Lockdown.

Eine Begutachtung mit persönlicher Untersuchung im Wohnbereich der Versicherten findet auch nicht statt, solange der Inzidenzverlauf in der Region nicht stabil 14 Tage lang unter einem Inzidenzwert von 50 je 100.000 Einwohnern liegt ─ es sei denn, der Versicherte wünscht eine persönliche Untersuchung.

„Besteht der Wunsch nach einer persönlichen Begutachtung, sollten Pflegebedürftige den MDK ausdrücklich darauf hinweisen“, so Gisela Rohmann, Juristin im Fachbereich Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Wenn die Begutachtung doch per Fragebogen und Telefonat erfolgt, ist es sehr wichtig, dass der Fragebogen sorgfältig ausgefüllt wird. „Es ist sinnvoll, sich vorab zu informieren, welche Kriterien für die Anerkennung eines Pflegegrades entscheidend sind, und diese vollständig einzutragen“, erklärt Rohmann. Informationen dazu bietet die Verbraucherzentrale unter http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/der-weg-zum-pflegegrad.

In manchen Themenbereichen sind die Fragebögen sehr allgemein gefasst. So werden besondere Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nur allgemein erfragt, ohne dass die Einschränkungen im Fragebogen aufgelistet sind. An dieser Stelle sollten gegebenenfalls aggressives Verhalten, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage oder Wahnvorstellungen eingetragen werden.

„Scheuen Sie sich nicht, solche Verhaltensweisen auch im Telefoninterview mit dem MDK anzusprechen – auch dann, wenn der Gutachter nicht ausdrücklich danach fragen sollte. Ansonsten sperrt sich der MDK häufig gegen eine nachträgliche Anerkennung im Widerspruchsverfahren,“ so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale.

Weiterführende Informationen zur Einstufung in einen Pflegegrad in der Corona-Pandemie sind hier zusammengefasst: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/einstufung-in-pflegegrade-wie-funktioniert-das-in-der-coronakrise-46090

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