Wer in einer Wohnung lebt, für den glich der Weg zur eigenen Ladestation für Elektroautos bislang einem Hindernisparcour. Neue Gesetze machen es Wohnungseigentümern und Mietern nun leichter. Auch die Fördertöpfe sind wieder gefüllt. Immobilienverwaltungen und Baugesellschaften müssen darauf reagieren.

Bund und Hersteller geben satte Kaufprämien für Elektroautos, die Modellpalette wächst, Batterien reichen inzwischen für längere Strecken. Die Mobilitätswende ist längst eingeleitet. Bislang aber hat sie gestottert. Zwar profitieren Käufer und Umwelt, doch wer in einer Wohnung lebt, hatte davon bis vor Kurzem nichts: Zeigte sich die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kooperativ, war eine Lademöglichkeit im oder am Haus nicht möglich. Um den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug komfortabler zu machen, hat die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres das Wohnungseigentumsgesetzes, kurz WEG, reformiert. Im März 2021 ist zudem das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten.

Weg frei: Ladestationen für Eigentümer und Mieter

"Seither haben Wohnungseigentümer und Mieter das Recht auf eine eigene Ladestation", sagt Paul Saxa, Gründer der Regensburger Mobilitätsberatung e-motion now. Sie könnten die Zustimmung der anderen Eigentümer oder des Vermieters verlangen. Für Eigentümer brauche es konkret einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Saxa zufolge hat die Eigentümerversammlung jedoch ein Mitspracherecht, wie der Ladepunkt technisch umgesetzt werden soll – etwa bei der Frage, ob die Lademöglichkeit als Einzellösung oder als Gesamtkonzept für den Hausanschluss eingerichtet werden sollte. "Weil die Kosten für die Ladestation nicht von der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern vom Eigentümer selbst zu tragen sind, empfehle ich allen Interessenten, sich Mitstreiter zu suchen. Die Kosten lassen sich so teilen". Um vor der Eigentümerversammlung den Kostenaufwand schätzen zu lassen, sei eine Beratung durch einen Fachmann ratsam. Selbst wer Mieter ist, könne sein Elektroauto künftig zu Hause laden. Grundlage hierfür sei die jüngste Gesetzesänderung im Bürgerlichen Gesetzbuch: Mieter dürften nach § 554 vom Vermieter verlangen, die Erlaubnis für den Bau einer Ladesäule zu bekommen. Nur aus berechtigten Gründen könne der Vermieter ablehnen, etwa wenn der Denkmalschutz dagegen spricht. Die Kosten für den Ladepunkt trage der Mieter selbst.

Vorausdenken: Hausverwaltungen rüsten sich

"Die neuen Regelungen verbessern die Bedingungen für Ladepunkte bei Wohngebäuden erheblich", sagt Paul Saxa, regionaler Ansprechpartner. Immobilienverwaltungen müssten darauf Antworten finden: sich für Anfragen wappnen, gesetzliche Grundlagen kennen und sich mit dem Thema Ladeinfrastruktur auseinandersetzen. Denn die Zahl der Elektrofahrzeuge wachse kontinuierlich. Gerade im innerstädtischen Raum sei das Potenzial enorm, weil die zurückgelegten Strecken oft kürzer sind. Zwar gibt es laut Saxa in niederbayerischen und Oberpfälzer Städten wie Regensburg, Landshut oder Straubing immer mehr Lademöglichkeiten auf Firmenparkplätzen und im öffentlichen Raum, doch für Fahrer von Elektroautos sind sie nicht immer praktikabel. Beispielsweise dann, wenn insbesondere die Nachtstunden genutzt werden sollen, um die Batterie in der Tiefgarage zu füllen.

Fördertöpfe wieder gefüllt: Geld vom Staat für Ladesäulen

Wer ein Ladegerät installieren will, muss – je nach baulicher Situation – 1500 bis 3000 Euro bezahlen. "Dank Förderprogramm übernimmt der Bund davon 900 Euro", sagt der Experte. Obwohl die Fördermittel Anfang Juli überraschend schnell erschöpft waren, habe die Bundesregierung innerhalb weniger Tage das Programm um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt. "Dass die Regierung in dieser Rekordzeit handelt, zeigt, wie ernst es ihnen mit der Klimapolitik und der Mobilitätswende ist", so Saxa. Voraussetzung für die Förderung sei, dass der Förderantrag vor der Anschaffung gestellt wird, der Ladepunkt mindestens eine Leistung von elf Kilowatt hat, mit Ökostrom betrieben wird und fernsteuerbar ist, um die Stromnetze zu entlasten. Für seine Kunden aus Niederbayern und der Oberpfalz beobachte Saxa die Entwicklungen rund um finanzielle Hilfe intensiv, um schnellstmöglich Förderanträge stellen zu können. Gerade im Raum Regensburg, in dem die Immobilienbranche boomt und die Nachfrage nach alternativen Antrieben groß ist, könnten Hausverwaltungen die Energiewende auch selbst einleiten – und Lademöglichkeiten schaffen. "Die Förderung wird nämlich nicht nur Immobilienbesitzern und Mietern, sondern auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie Bauträgern gezahlt", erklärt Paul Saxa.

Über e-motion now

e-motion now bereitet Unternehmen, dem automobilen Einzelhandel, der Wohnungswirtschaft und Privathaushalten zielgerichtet den Weg in die Elektromobilität. Kunden werden dahingehend beraten, auf Elektroautos umzusteigen und Förderungen gewährt zu bekommen. Zudem werden Konzepte für Ladeinfrastruktur im Wohnungsbau erstellt. Das Leistungsangebot umfasst gleichzeitig Onlinekurse und Schulungen. Paul Saxa aus Tegernheim bei Regensburg, Gründer von e-motion now, verbindet seine Erfahrung in der Automobilindustrie mit seiner Leidenschaft für Elektrofahrzeuge – der umweltfreundlichen Mobilitätslösung. Jetzt und in Zukunft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

e-motion now
Hauptstr. 76 b
93105 Tegernheim
Telefon: +49 (152) 33983441
http://https://e-motion-now.de/

Ansprechpartner:
Paul Saxa
Mobilitätsberatung
Telefon: +49 (152) 339834-41
E-Mail: info@e-motion-now.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel