Für die unentgeltliche Abgabe von selbst produzierter Wärme aus einem Blockheizkraftwerk kommt es auf den Einkaufspreis für die erzeugte Wärme, nicht auf die Selbstkosten an. Voraussetzung ist, dass sich für die Wärmelieferung ein entsprechender Marktpreis feststellen lässt. Sachverhalt: Unentgeltliche Wärmelieferung an Gesellschafter Geklagt hatte eine KG mit zwei Gesellschaftern. Sie produziert mit einem an eine […]
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