Kommenden Donnerstag, den 15. Juli 2021, wird der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zu den Rechten von Pflegeheimbewohnern verkünden. Es geht um die Frage, ob eine Reservierungsgebühr zurückerstattet werden muss, die einer privat versicherten Pflegebedürftigen für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim berechnet wurde. Der Kläger, ein Mitglied des BIVA-Pflegeschutzbundes, verlangt die Erstattung unter Berufung auf Paragraf 87a SGB XI, wonach eine Vergütungspflicht erst ab dem Tag der Aufnahme besteht. Sollte das Urteil dem Kläger Recht geben, würde das eine bedeutende Stärkung von Verbraucherrechten bedeuten.

Das Urteil wird aus zwei Gründen mit Spannung erwartet. Zum einen ist die Berechnung einer Reservierungsgebühr gängige Praxis, sodass das Verbot einer solchen viele Betroffene finanziell entlasten würde. Zum anderen wird mit dem Urteil geklärt werden, ob der zitierte Paragraf 87a SGB XI auch für privat versicherte Heimbewohner gilt.

Bereits 2018 hatte der BGH ein entsprechendes Urteil hinsichtlich der Abrechnung zum jeweiligen Auszug bei Heimwechsel gefällt. Eine Berechnung über den Auszugstag hinaus ist demnach nicht mehr möglich. Begründung war damals vor allem, dass Fehlzeiten bereits in die Pflegesätze eingepreist seien.

Der BIVA-Pflegeschutzbund ist ein Verbraucherschutzverein und setzt sich in erster Linie für die Stärkung der Rechte von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern ein. In dieser Funktion unterstützt er seine Mitglieder auch bei der Klageführung und gibt Prozesskostenhilfe, wenn es um grundlegende Themen geht. Denn die Auslegung von Gesetzen durch Gerichtsurteile ist gerade beim Verbraucherschutz wichtig. Doch ausgerechnet im Pflegebereich gibt es bislang trotz der hoch dotierten Heimverträge kaum Urteile, weil die Betroffenen aus Angst vor Restriktionen sehr selten klagen.

Vertreter des BIVA-Pflegeschutzbundes werden bei der Urteilsverkündung am 15. Juli um 10 Uhr anwesend sein und gerne weiterführende Fragen beantworten.

Über den BIVA-Pflegeschutzbund e.V.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

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