Wer eine Betriebsfeier plant, sollte aufpassen. Denn Arbeitgeber dürfen die Gesamtkosten nicht auf die angemeldeten, sondern nur auf die anwesenden Mitarbeiter aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden. Was das für Betriebsfeiern bedeutet, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Christiane Westermayer in Memmingen. BFH hebt Urteil des Finanzgerichts auf Das Finanzgerichtes Köln hatte 2018 entschieden, dass Arbeitgeber die […]
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