Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) begrüßt die Beschlüsse der Bund-Länderkonferenz vom 10.08. und die derzeitigen Neufassungen der Coronaschutzverordnungen in den Ländern, die mit den jeweiligen 3-G-Regelungen echte Alternativen zu einem „Lockdown“ darstellen. Vor dem Hintergrund einer sehr hohen Impfquote, insbesondere in den Risikogruppen, wären erneute Betriebsschließungen auch in keinem Fall mehr verhältnismäßig.

Der BVCD fordert daher zum einen, den nun eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen und zum anderen eine flankierende Anpassung des Infektionsschutzgesetzes, die eine Abkehr von der bloßen Betrachtung der Inzidenzen bedeutet und pauschale Betriebsschließungen als Maßnahme der Pandemiebekämpfung ausschließt.

Während weite Teile der deutschen Wirtschaft sich schon gut rehabilitiert haben, gilt dies nicht für den hiesigen Tourismus und die klein- und mittelständisch geprägten Camping- und Wohnmobilstellplätze. Trotz der großzügigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sind die in der achtmonatigen Zwangspause entstandenen Verluste vielfach existenzgefährdend und entgangene Einnahmen nicht nachholbar. Die Unternehmer und Arbeitnehmer der Branche brauchen klare Zukunftsaussichten durch einen verlässlichen Rechtsrahmen. Einen erneuten Lockdown werden viele Betriebe nicht überleben.

Über den Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.

Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD e.V.) wurde am 10. November 2000 als Dachverband und Interessenvertretung der Camping- und Wohnmobilstellplatzunternehmer zur Förderung des Campingtourismus in Deutschland gegründet. Sitz des Verbandes und der Geschäftsstelle ist Berlin.

Der Bundesverband ist analog des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. Mitglieder des BVCD e.V. sind 11 Campingverbände der Bundesländer sowie Stellplatzgemeinschaften. Insgesamt vertritt der Bundesverband mehr als 1.200 Campingplätze in Deutschland.

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