. Unklare Rechtslage: Greift bei der Umsatzsteuerpauschalierung eine Vereinfachungsregelung? Dienstleistungen fallen dann unter die Umsatzsteuerpauschalierung, wenn es sich um typische landwirtschaftliche Arbeiten handelt. Also, wenn Land- und Forstwirte für andere Land- und Forstwirte arbeiten. Alle anderen Dienstleistungen unterliegen der Regelbesteuerung. Betragen die Umsätze aus außerlandwirtschaftlichen Dienstleistungen im Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 4.000 Euro, erlaubt die […]
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