Durch eine Anpassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt ab heute (Freitag, 28. Januar 2022), eine verschärfte Maskenpflicht: Fahrgäste ab 18 Jahren müssen in der Warn- und den Alarmstufen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken in den Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs tragen. Fahrgäste unter 18 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.

Die Maskenpflicht für medizinische Masken gilt auch an Bahn- und Bussteigen sowie im Wartebereich von Bahnhöfen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske ärztlich bescheinigt aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker. 

Die Einhaltung der Regeln wird stichprobenmäßig kontrolliert. naldo bittet seine Fahrgäste, bei Bus- und Bahnfahrten im naldo eigenverantwortlich diese Regeln zu beachten, um so andere und sich selbst zu schützen.

Weitere Informationen finden sich auch unter www.naldo.de/coronavirus

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