Es ist wie jedes Jahr: Viele privat Krankenversicherte bekamen im Dezember Schreiben von ihren Versicherungsunternehmen, in denen Beitragserhöhungen zum Jahresanfang angekündigt wurden. Laut Verband der Privaten Krankenversicherungen soll rund ein Viertel der Versicherten davon betroffen sein. Die Beitragserhöhungen sollen allerdings nicht so stark ausfallen wie Anfang 2021. Durchschnittlich steigt der Beitrag aktuell um vier Prozent.   ­ ­ ­

„Wer in einen anderen Tarif des gleichen Unternehmens wechselt, kann viel Geld sparen. Unter Umständen ist auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich“, sagt Daniela Hubloher, Patientenberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Bei unseren Online-Vorträgen am 19. und am 26. Januar gehen wir auf diese Möglichkeiten näher ein.“

­Wechsel in einen anderen Tarif ­­

Eine deutliche Reduzierung des Beitrags ist oft nur möglich, wenn Verbraucher auf bestimmte Leistungen verzichten – zum Beispiel auf die Chefarztbehandlung oder ein Ein-oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Das Recht, innerhalb des Unternehmens unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Altersrückstellung in einen gleichartigen Tarif zu wechseln, haben Verbraucher jederzeit. Nur wenn der neue Tarif Mehrleistungen beinhaltet, wird der Gesundheitszustand geprüft. ­

Wechsel in den Standardtarif

­­Der Standardtarif ist ein Tarif, der ungefähr dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (in manchen Bereichen sogar darunter) und von allen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Anspruch darauf haben alle Versicherten, die vor dem 01.01.2009 eine Vollversicherung in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben und bestimmte weitere Voraussetzungen (Alter, Rente bzw. Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze) für den Zugang erfüllen. Für langjährig Versicherte kann der Standardtarif eine finanzierbare Alternative sein, allerdings mit erheblichen Einschränkungen im Leistungsniveau. ­

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ­­

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für unter 55-Jährige möglich, wenn sie versicherungspflichtig werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man eine Angestelltentätigkeit mit einem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausübt oder Arbeitslosengeld I bezieht. Wer 55 Jahre und älter ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung erfüllt sind.

Veranstaltungshinweis

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet am Mittwoch, den 19.01.2022 und am Mittwoch, den 26.01.2022 jeweils von 17:30 bis 19:00 Uhr je einen Online-Vortrag zum Thema „Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung – was tun?“ an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen.

Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

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