Volkswagen erleidet mit der Einrede der Verjährung im Dieselskandal erneut eine Schlappe. Nachdem zwischenzeitlich mehrere Oberlandesgerichte jedenfalls bei Neuwagengeschäften feststellten, dass VW zehn Jahre ab dem Erwerb des Fahrzeugs für den Skandalmotor EA189 einstehen muss, weitete das OLG Schleswig mit Urteil vom 10.12.2021, 1 U 34/21, diese Haftung nunmehr auf vorherige Händlerzulassungen aus. „Auch Käufer […]
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