Die AOK Baden-Württemberg veröffentlicht erstmals Daten zur tariflichen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenpflege im Südwesten. Hintergrund ist eine gesetzliche Regelung, nach der die Pflegekassen ab 1. September 2022 Versorgungsverträge nur noch mit Einrichtungen abschließen dürfen, die nach Tarif bezahlen. Daher mussten die Pflegeheime und Pflegedienste im Land, die bereits an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, in den letzten Monaten Informationen und Daten zu den Tarifverträgen und zur Entlohnung melden. Die Ergebnisse hat die AOK heute (07. Februar) in ihrem Gesundheitspartner-Portal unter aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht veröffentlicht.

Aktuell sind in Baden-Württemberg insgesamt 22 Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechts-Regelungen zur Bezahlung erfasst worden, die nun veröffentlicht werden: Von den rund 4.000 Pflegeeinrichtungen im Südwesten haben bisher 1.446 stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste zurückgemeldet und zahlen demnach auf Basis dieser Verträge und Vereinbarungen Tariflöhne. Rein auf die gemeldeten Daten bezogen, sind dies mehr als ein Drittel aller Einrichtungen im Land. „Die Rückmeldungen der Einrichtungen zeigen, dass die Situation in Baden-Württemberg besser als im Bundesdurchschnitt ist“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Deutschlandweit bezahlen laut der gemeldeten und erfassten Datensätze der Pflegekassen deutlich weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen tarifgebunden. 

Auf der Grundlage der Erhebung der Pflegekassen kann ein regional übliches Entgeltniveau für die tarifgebundenen Einrichtungen in Baden-Württemberg berechnet werden. Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn ohne Zuschläge liegt demnach bei 20,55 Euro. Für verschiedene Beschäftigtengruppen kann dieser Wert auch differenziert dargestellt werden: So beträgt der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn für Pflegefachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung 23,24 Euro, für Pflegeassistenzen mit einer mindestens einjährigen Ausbildung 19,11 Euro und für Hilfspersonal ohne mindestens einjährige Ausbildung rund 17 Euro. „Damit befinden sich die Löhne der tarifgebundenen Einrichtungen deutlich über dem Pflegemindestlohn von durchschnittlich 12,55 Euro brutto pro Stunde“, so Bauernfeind. Im bundesweiten Vergleich liegen die Löhne in den Einrichtungen der Altenpflege im Südwesten, die bereits Tarifverträge anwenden, im oberen Drittel. Pflegetypische Zulagen und Sonderzahlungen sind in der Erhebung separat erfasst worden. „Die Stundensätze sind eher als Rechengröße zu sehen, aber die erhobenen Daten sind ein erster Schritt zur flächendeckenden Einführung tariflicher Bezahlung in der Altenpflege“, betont Bauernfeind.

Die Erhebung der Pflegekassen basiert auf einer Neuregelung aus der vergangenen Legislaturperiode, die im Juni 2021 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom Bundestag verabschiedet worden war. Erklärtes Ziel dieser Reform ist eine bessere Bezahlung der Altenpflege, die den Beruf attraktiver machen soll. Die Pflegereform sieht unter anderem vor, dass ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. „Einrichtungen, die sich nicht daran halten, können künftig nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen“, sagt Bauernfeind. 

Die Ergebnisse der Erhebung sollen als Basis für eine flächendeckende tarifliche Entlohnung in der Altenpflege dienen. Das Verfahren sieht vor, dass die Pflegekassen nun in einem ersten Schritt eine Übersicht der aktuell angewendeten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Land veröffentlichen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit dürfen dabei laut Gesetz nur Verträge und Vereinbarungen mit einer Entlohnung berücksichtigt werden, die das regional übliche Entgeltniveau nicht um mehr als zehn Prozent übersteigt. Alle Pflegeanbieter, die noch nicht nach Tarif bezahlen, können sich die online veröffentlichte Übersicht der Tarifverträge und Vereinbarungen anschauen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass diese Einrichtungen nun verpflichtet sind, ihren Pflegekräften ab September ebenfalls entsprechende Löhne zu zahlen. Dazu können sie sich am regional üblichen Entgeltniveau orientieren oder sich einer der veröffentlichten tariflichen Regelungen anschließen. Die nötigen Informationen finden die Einrichtungen im Gesundheitspartner-Portal der AOK.

Die Daten zur Entlohnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Einrichtungen der Altenpflege seit Oktober 2021 digital übermittelt. Dies erfolgte bundesweit einheitlich über die sogenannte „DatenClearingStelle“ (DCS) – eine gemeinsame Einrichtung der Pflegekassen, über die auch die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen gemeldet werden. Alle Ergebnisse der Erhebung und weitere Informationen sind abrufbar unter aok.de/gp/entlohnung-nach-tarif/tarifuebersicht.

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