Der Geschäftsführer einer GmbH ist neben der Gesellschaft "Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dementsprechend entschied das OLG Dresden mit Urteil vom 30.11.2021 und verurteilte die Gesellschaft und deren Geschäftsführer gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz. In dem ausgeurteilten Verfahren hatte der Geschäftsführer einer GmbH strafrechtlich relevante Daten des Klägers über die Beauftragung eines […]
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